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Aktuell: Pressemitteilung vom 14. November 2014
Petition im Landtag abgelehnt – die Aufklärung geht weiter
Rohrdorf/Stuttgart – Der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags hatte die Petition der über 192.000 Unterzeichner nach über acht Monaten ohne Angabe von Gründen im Oktober 2014 abgelehnt. Selbst vier Wochen danach blieb es bei diesem argumentativen Totalausfall, was die inhaltliche Begründung der Ablehnung angeht. Gestern nun wurde im Landtag darüber debattiert und entschieden.
Die Abstimmungsdebatte war alles andere als eine Sternstunde des Stuttgarter Landtags. Die CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Kurtz brachte die Haltung der Regierungsmehrheit gegenüber den Inhalten der Petition auf den Punkt: „Eine intensive Befassung war offenbar nicht gewollt.“ Die schriftliche Begründung der Ablehnung steht weiterhin aus. Die Ausschussvorsitzende Beate Böhlen (Grüne) führte formale Gründe an, dass mit der Umwandlung der Leitprinzipien in Leitperspektiven, die Petition erledigt sei. Die am 08.04.2014 eingeführten neuen Leitperspektiven bieten jedoch zu 90% die identischen Inhalte wie die früheren Leitprinzipien. Diese Leitperspektiven stellen inhaltlich sogar eine Steigerung jener Aspekte dar, die im Sinne des Gender-Mainstreaming auf die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt“ abzielen. Im Ergebnis wurden somit unter veränderter Begrifflichkeit nur einige kosmetische Korrekturen vorgenommen.
Ministeriale Hör- und Sprachunfähigkeit
Wie ist es im Kultusministerium dieser Koalition heute um die aufgeschlossene und dialogfähige Hör-und Lernbereitschaft bestellt? Nach wie vor verweigert das Kultusministerium und die Regierungsfraktion elementare ethische und pädagogische Klärungen zum differenzierten Verständnis von „Toleranz“ und „Akzeptanz“, von „Vorurteil“ und „ethischem Urteil“ sowie von Information, Animation und Indoktrination. Auch der Begriff „Vielfalt“ wird weiterhin einfältig strapaziert, so als handle es sich dabei um eine moralisch brauchbare Kategorie zur intelligenten Unterscheidung von Sachverhalten. Gerade dies aber ist unverzichtbar. Derart gravierende Defizite führen im Ergebnis nur noch zu einer „Vielfalt“ von unsinnigen Konsequenzen.
Die Petition „Zukunft-Verantwortung-Lernen“ ist zu Ende, der Verein
„Zukunft-Verantwortung-Lernen“ nimmt seine Arbeit auf
Schon nach der Übergabe der Petition hat sich im Februar 2014 die Petitionsinitiative als Verein mit dem gleichen Namen der Petition „Zukunft-Verantwortung-Lernen e.V.“ (kurz: ZVL) mit Sitz in Mötzingen (Landkreis Böblingen) gegründet.
Er hat die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sowohl vom Amtsgericht als auch vom Finanzamt in Böblingen erhalten. Der Verein Z-V-L e.V. trägt das Anliegen der Petitionsinitiative weiter, um sich mit erzieherischen, schulischen, bildungspolitischen und gesellschaftsrelevanten Fragen intensiv auseinanderzusetzen. Die Aufklärung im bildungspolitischen Nebel von Grün-Rot bleibt eine dringende Notwendigkeit. Die Schwerpunkte der Arbeit von Z-V-L e.V. sind:
- gesellschaftlich relevante Themen aufzugreifen und den Dialog mit verschiedenen interessierten Parteien und Gruppierungen zu führen,
- Hilfen zur Bewältigung des erzieherischen Alltags zur Verfügung zu stellen,
- Informationsveranstaltungen, Seminare, Vorträge und Ermutigungstreffen (z.B. für Lehrer, Erzieher, Schüler und Eltern) zu gestalten,
- mit anderen Vereinen, Gruppierungen, Parteien und Behörden zusammenzuarbeiten.
Kontakt:
Zukunft-Verantwortung-Lernen e.V., Im Steig 4, 71159 Mötzingen. info@z-v-l.org, www.z-v-l.org
Weitere Pressemitteilungen
Pressemitteilung vom 22. Oktober 2014 (siehe unten)
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2014 (siehe unten)
Pressemitteilung vom 08. Oktober 2014 (siehe unten)
Pressemitteilung vom 25. Mai 2014 (siehe unten)
Pressemitteilung vom 20. März 2014 (siehe unten)
Pressemitteilung vom 09. März 2014 (siehe unten)
Pressemitteilung vom 08. März 2014 (siehe unten)
Pressemitteilung vom 28. Februar 2014 (siehe unten)
Pressemitteilung vom 19. Februar 2014 (siehe unten)
Pressemitteilung vom 30. Januar 2014 (siehe unten)
Pressemitteilung vom 29. Januar 2014
Pressemitteilung vom 27. Januar 2014
Pressemitteilung vom 23. Januar 2014
Pressemitteilung vom 21. Januar 2014
Pressemitteilung vom 17. Januar 2014
Pressemitteilung vom 12. Januar 2014
Pressemitteilung vom 08. Januar 2014
Pressemitteilung vom 22. Oktober 2014
Die Skandalisierung geht weiter – die Substanzlosigkeit bleibt
Rohrdorf/Stuttgart – Nach der Demo für alle am 19.10.2014 und den Verbalattacken gegen den Chef des Philologen-Verbands Bernd Saur wird die argumentative Sprachlosigkeit von Kultusminister Stoch immer offensichtlicher. Angesichts der Hinweise, dass die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ faktisch in Kauf nimmt, Schamgrenzen von Kindern quasi bedenkenlos zu verletzen, stellt die Regierungskoalition jetzt „auf Durchzug“. Es gilt: „Augen zu und durch!“
Jetzt rächt es sich, dass sowohl Kultusminister Andreas Stoch als auch die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD seit Anfang des Jahres die Sachargumente der Petitionsinitiative ignorieren und den Petenten persönlich diffamiert haben. Die Abkehr von der wissenschaftlichen Leitdifferenz nach „wahr/falsch“ durch die normative „gut/böse“, die einen Idealzustand oder eine Utopie zum Ziel haben, arbeiten führende Politiker von Grünen und SPD mit simplifizierenden Alternativen und Freund-/Feind-Zuschreibungen, die eine Kultivierung von Empörungsritualen im Hinblick auf den als „böse“ markierten Pol zur Folge haben. Dies macht ihnen einen inhaltlichen Diskurs auf der Sachebene emotional, praktisch und politisch fast nicht mehr möglich.
Skandalisierung im gut/böse-Muster
So sind auch die aktuellen Attacken des bildungspolitischen Sprechers der SPD, Stefan Fulst-Blei, und selbst des Kultusministers gegen den Gymnasiallehrer Bernd Saur von einer Skandalisierung geprägt. Diese Angriffe haben die Wiederherstellung der Konformität im öffentlichen Diskurs zum Ziel. Angesichts dieser Lage fordert die Petitionsinitiative erneut die Landesregierung dazu auf, mit der von ihr selbst postulierten „Politik des Gehörtwerdens“ schnellstens ernst zu machen und ihr eigenes Repertoire zu erweitern, indem sie zeigt, wie man mit Vielfalt in einer Demokratie wirklich umgeht, anstatt stichhaltige Sachanliegen und Personen immer neu zu diffamieren.
Leere Argumentation – fehlende Lesekompetenz
Seit der Aufdeckung der Ziele und Methoden der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ und der immer größer werdenden Protestbewegung, die in der Demo für alle am 19.10.2014 mit 2.800 gezählten Teilnehmern einen neuen Höhepunkt erreicht hat, steht inhaltlich der Kultusminister mit dem Rücken zur Wand. Die Petitionsinitiative hat in diesem Jahr schon mehrfach über die Entwicklungen des Bildungsplans berichtet und diese kommentiert.[1] Die Behauptung der Pressemitteilungen des Kultusministeriums vom 19.10.2014 sind reine Nebelkerzen zu den Themen „Ehe und Familie“ sowie Transparenz:
- Der Wert von Ehe und Familie wird in der Einleitung der „Leitperspektiven“ zwar tatsächlich benannt. Die Eheaber wird im weiteren Dokument kein einziges Mal mehr erwähnt! Familie kommt noch einmal in dem Arbeitspapier vor, nämlich gender-konform im Plural. Von der Familie im Singular wird nicht mehr gesprochen.
- Transparenz: In so gut wie keinem Beispiel der Erprobungsfassungen wird deutlich, wie die Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ im Unterricht ihre konkrete Anwendung finden soll – wobei auch die wichtigen Begriffe Toleranz und Akzeptanz vage bis ungeklärt bleiben. Zur Frage, wie die Umsetzung im Unterricht aussehen soll, liegen bis heute keine qualifizierten Erklärungen des Kultusministeriums vor.
Engül Köhler appellierte als Sprecherin der Petitionsinitiative bei der Demo für alle an Kultusminister Stoch: „Wenn Sie schon ihren eigenen Kindern nicht zumuten, gegen deren Wünsche über sexuelle Themen zu sprechen, wie sie dies in einem Interview[2] geäußert haben, dann lassen sie dies bitte auch in den öffentlichen Schulen nicht zu. Seien Sie nicht nur zu Hause ein guter Vater, sondern werden Sie endlich ein gutes Vorbild als Kultusminister!“
[1] z.B. http://www.bildungsplan2015.de/2014/09/17/die-leitperspektiven-im-ueberblick/
[2] http://www.kontextwochenzeitung.de/macht-markt/156/es-geht-nicht-um-sexualpraktiken-2103.html
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2014
Grün-rot dominierter Petitionsauschuss: substanzlose Argumentation
Rohrdorf/Stuttgart – Nachdem der Petitionsausschuss am Mittwoch die Bildungsplan-Petition abgelehnt hat, will der grün-rot dominierte Petitionsausschuss erst Mitte November eine Begründung nachliefern. Dies wurde der Petitionsinitiative auf Nachfrage schriftlich mitgeteilt. Daher kritisiert die Petitionsinitiative das Vorgehen.
„Eine Entscheidung öffentlich zu machen, ohne dass das entscheidende Fundament – eine Begründung – mitgeliefert wird, zeugt von der argumentativen Leere der rot-grünen Ausschussmehrheit“, sagt Initiator der Petition Gabriel Stängle. Die Substanzlosigkeit, mit der die grün-rote Ausschussmehrheit vorgeht, lassen die Petitionsinitiative und die 192.000 Unterstützer staunend zurück. Die Parallelität zur Erstellung des Bildungsplans ist frappierend. In den Erprobungsschulen werden schon die einzelnen Bildungspläne ausprobiert, während das Vorwort mit den grundsätzlichen normierenden Ausgangs- und Zielperspektiven immer noch nicht vorliegt. Es ist wie bei einem Hausbau, bei dem das Richtfest schon gefeiert wird, bevor die Fundamente überhaupt gelegt sind.
Lösungsvorschläge in den Wind geschlagen
So wurden die Vorschläge der CDU-Abgeordneten im Petitionsausschuss ebenfalls abgeschmettert. Diese Vorschläge hätten eine gute Grundlage geliefert, um die Sprach- und Argumentationslosigkeit der Regierungskoalition zu überwinden. Sie sahen vor, die Petition an die Landesregierung zu überweisen, damit sie bei ihrer weiteren Arbeit an der Bildungsplanreform berücksichtigt werden können. Dies wäre mit der Maßgabe begleitet gewesen, „dass sich die Förderung von Respekt, gegenseitiger Achtung und Wertschätzung im Hinblick auf sexuelle Orientierung im Bildungsplan finden müsse wie auch das christliche Menschenbild und der Schutz von Ehe und Familie entsprechend den Vorgaben der Verfassung und des Schulgesetzes beachtet werden müssten“, wie es in der Pressemitteilung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU heißt. Einer inhaltlichen Auseinandersetzung aber verwehrte sich die grün-rote Mehrheit.
Petitionsausschuss: Wichtige Schnittstelle zum Volk oder Sprachrohr der Regierung?
Die grün-rote Mehrheit im Petitionsausschuss muss sich die Frage stellen lassen, ob ein Petitionsausschuss weiterhin als eine Art Notrufsäule der Bürger in einer Demokratie darstellt, oder ob er sich derart kritik- und gedankenlos zum Sprecher der jeweiligen Regierungspolitik macht. Dass die Mehrheit die so genannte Gegenpetition annahm, die kein Kriterium einer Petition erfüllt, da diese nichts anderes ausdrückt als das Handeln der Landesregierung zu unterstützen, überrascht kaum noch. Ihr fehlte ein Argument, geschweige denn Begründungen oder Belege. Diese sinnfreie Vorlage hat sich jetzt die grün-rot dominierte Ausschussmehrheit zu Eigen gemacht. Gleichzeitig lehnt sie die substanziellen Anregungen von 192.000 Bürgern und erfahrenen parlamentarischen Kollegen ab.
Pressemitteilung vom 08. Oktober 2014
Erste Reaktion zur Ablehnung der Petition
Rohrdorf/Stuttgart – Erstaunt und verständnislos reagiert die Petitionsinitiative „Zukunft-Verantwortung-Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ auf die heutige Mitteilung des Petitionsausschusses.
Die derzeit nicht näher ausgeführte Begründung zum Beschluss des grün-rot dominierten Petitionsausschusses ist nicht nachvollziehbar. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Landesregierung an den Plänen, die „Akzeptanz sexuelle Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern, festhält. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung der CDU-Landtagsfraktion am 9. Mai dieses Jahres wurden die Pläne der Landesregierung von ausgewiesenen Experten als verfassungsrechtlich und pädagogisch bedenklich kritisiert.
Die Argumentation der Ausschussvorsitzenden muss als sehr bedenklich gelten, weil auf die begründeten Forderungen der Petition nicht inhaltlich eingegangen wird. Dies gilt auch dahingehend, dass die Forderung nach mehr Transparenz bei der Erstellung der Bildungspläne erkennbar nicht bejaht wird. Beate Böhlen (Grüne) erklärt in der Pressemitteilung, dass der Petitionsausschuss die Petition „abgelehnt“ habe. Dies erstaunt umso mehr, als es nicht die Aufgabe des Petitionsausschusses ist, über Petitionen zu entscheiden; der Ausschuss hat dem Landtag lediglich Beschlussempfehlungen vorzulegen. Frau Böhlen übergeht hier wohl die Rechte des Landtags.
Sobald uns nähere Informationen über die Grundlage der Entscheidung vorliegen, werden wir eine umfassende Stellungnahme abgeben.
Pressemitteilung vom 20. März 2014
Petitionsinitiative zur Forderung, die Leitperspektiven zu streichen
Die Petitionsinitiative begrüßt die Ergebnisse der parlamentarischen Anhörung der CDU-Fraktion zum Bildungsplan. Diese machen deutlich, dass Bildungspläne eines Kultusministeriums nicht das Experimentierfeld parteipolitischer und ideologischer Vorstellungen sein dürfen.
Zur Forderung, die Leitperspektiven zu streichen
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Georg Wacker und der CDU-Fraktionschef Peter Hauk haben am vergangenen Freitag die logischen Schlussfolgerungen aus der öffentlichen Anhörung ihrer Fraktion im Landtag vom 9. Mai gezogen: Sämtliche „Leitperspektiven“ sollen gestrichen werden. Sie seien zu komplex, willkürlich zusammengestellt und überfrachten den Bildungsplan. Die CDU zeigt damit eine Perspektive auf, wie die Landesregierung schon vor Monaten auf die Massenproteste gegen die so genannte „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ angemessen hätte reagieren können.
Leitperspektiven oder Leid-Perspektiven?
Bei der Anhörung wurde deutlich, dass die neuen „Leitperspektiven“ gut 90% des ursprünglichen Textes der „Leitprinzipien“ enthalten. Die Grundlagen der Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ werden zwar wie folgt benannt: 1) die Menschenwürde, 2) das christliche Menschenbild sowie 3) die staatliche Verfassung mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie. „Menschwürde“ aber kommt in den „Leitperspektiven“ nur zwei weitere Male vor, „christliches Menschenbild“ und „Ehe“ werden an keiner weiteren Stelle mehr erwähnt. Die „Familie“ kommt genderkonform nur noch im Plural vor, unter „Familienformen und Formen des Zusammenlebens“. Die Verlagerung vom Anliegen „Aufwertung der Homosexualität“ zugunsten von Gender-Konstrukten ist hier offensichtlich.
Welches Menschenbild liegt dem Bildungsplan zugrunde?
Der fehlende Kern der Bildungsplandebatte ist die Frage nach dem Menschenbild. Die Fragen um die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ sind lediglich Phänomene, an denen die tiefer liegende Leerstelle zu Tage tritt. Das in den „Leitperspektiven“ zu Grunde liegende Menschenbild ist das postmoderne Individuum, das an der Entfaltung des „Selbst“ arbeitet und allen anderen, sich selbst entfaltenden „Ichs“ gegenübersteht. „Selbstbestimmung“ ist somit der Orientierung am anderen und an einem gemeinsamen Projekt der Gesellschaft übergeordnet.
„Vielfältig“ sprechendes Schweigen
Seitdem die Süddeutsche Zeitung am 24. April 2014 mit dem Artikel „Was sie noch nie über Sex wissen wollten“ über die Grundlagen der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ berichtete, wird in den deutschen Feuilletons über Sinn und Unsinn dieses Ansatzes diskutiert, der die Grund-lage der umstrittenen „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ liefert. Die baden-württembergische Landesregierung, das Kultusministerium sowie die Regierungsfraktionen schweigen sich seither über die „sexuelle Vielfalts-Pädagogik“ weitestgehend aus. Auf die aufgezeigten Problematiken hat das Kultusministerium dringend Antworten zu liefern.
Pressemitteilung vom 20. März 2014
Zielvorstellung „sexuelle Vielfalt“ im Bildungsplan schadet der psychischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
Petitionsinitiative zum Bildungsplan veröffentlicht erziehungswissenschaftliche Analyse.
Rohrdorf/Stuttgart – Bestimmte Vorschläge des Arbeitspapiers zur Bildungsplanreform greifen in der jetzigen Fassung schädigend in die psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein. Dies zeigt eine von Rolf-Alexander Thieke erstellte erziehungswissenschaftliche Analyse. Der evangelische Theologe und langjährige Religionslehrer stellt fest: „In die sensiblen Vorgänge der Entwicklung der Geschlechtsidentität und der individuell geschlechtlichen Orientierung etwa durch Unterricht eingreifen zu wollen, muss als ein erzieherisch sehr riskantes Unternehmen eingeschätzt werden.“
Die vollständige Analyse ist unter http://www.bildungsplan2015.de/wissenschaft abrufbar.
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Zusammenfassung der wissenschaftlichen Analyse:
Die Vorschläge des Arbeitspapiers zur Bildungsreform, die sich mit der sogenannten „sexuellen Vielfalt“ beschäftigen, erscheinen im Hinblick auf die Bedingungen der psychosexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wissenschaftlich nicht fundiert. Es scheint, dass für die Verfasser des Arbeitspapiers die Idee der Gleichheit und Gleichwertigkeit aller sozialen Formen des sexuellen Lebens und diverser sexueller Orientierungen im Vordergrund steht. War etwa dies und nicht etwa die Bemühung um das pädagogisch Angemessene und das dem Entwicklungsstand Entsprechende ist vielleicht der bestimmende Antrieb für diese Vorschläge? Die Berücksichtigung von Kenntnissen über die psychosexuelle Entwicklung und deren verantwortbare Anwendung bei der Planung der Bildungsplanreform ist jedenfalls nicht ersichtlich.
Da die Behandlung von Aspekten „sexueller Vielfalt“ für alle Fächer vorgesehen ist, die an den fünf Leitprinzipien beteiligt werden sollen, und da die spiralcurriculare Struktur dies mehrfach in verschiedenen Jahrgangsstufen zulässt, erweist sich diese Thematik als ein weiteres Vehikel zur Aufblähung von fachfremdem Stoff. Das kann nicht ohne erhebliche Folgen für das Niveau der schulischen Bildung insgesamt bleiben. Die im Vergleich mit anderen Bundesländern bestätigte erfolgreiche schulische Bildungsarbeit in Baden-Württemberg dürfte bei der Realisierung dieser Bildungsplanreform gefährdet sein.
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Pressemitteilung vom 9. März 2014
Endlich Selbstkritik der GEW
Stuttgart/Rohrdorf – Die Bildungsgewerkschaft GEW hat in einem Schreiben an Kultusminister Stoch ihr Scheitern in Bezug auf die Verankerung „Sexueller Vielfalt“ in den Bildungsplanentwurf 2015 eingestanden. Sie schlägt jetzt moderatere Töne an und macht konstruktivere Vorschläge. Ein Meilenstein.
Empörungsrhetorik
Seit Ende Dezember 2013 empört sich die baden-württembergische GEW-Chefin Doro Moritz mit Diffamierungen gegen den Petitionszeichner Gabriel Stängle, in dem sie u.a. eine ihr zugespielte anonyme Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Stängle an die Öffentlichkeit lancierte. Die 192.000 Unterzeichner der Petition bezeichnete sie pauschal als „Fundamentalisten“. Anschließend wurde die GEW Partner der von campact.de initiierten Anti-Homophobie-Kampagne.
Ständiges Zurückrudern
Nach den anfänglichen verbalen Entgleisungen und Empörungsrhetorik musste die GEW inhaltlich in den letzten Wochen in Sachen „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ zurückrudern.
- Auf der Bezirkskonferenz des DGB Baden-Württemberg am 1. Februar 2014 in Ludwigsburg brachte die GEW einen Dringlichkeitsantrag ein, auf dem sie eine zentrale Forderung der Petition zu Eigen gemacht hat, nämlich alle Formen von Ausgrenzung und nicht nur die der „LSBTTI“ in den Bildungsplan aufzunehmen: „Schule muss ein Ort sein, an dem alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, mit und ohne Migrationshintergrund, mit unterschiedlicher Religion und Weltanschauung, aus allen Kulturen, in jedem Alter, jeglicher ethnischen Herkunft, jeder geschlechtlichen und sexuellen Identität, gemeinsam leben und lernen.“
- Die Bedenken, die die Petition im Hinblick auf Unterrichtsmaterialien und die Unterrichts-praxis der „Akzeptanzkampagne“ geäußert hatte, hat sich bei der GEW bewahrheitet. Nachdem in der Fernsehshow „Menschen bei Maischenberger“ am 11. Februar 2014 die skandalösen Unterrichtsbeispiele einem breiteren Publikum bekannt gemacht wurden, distanzierte sich die GEW von ihrer Broschüre „Lesbische und schwule Lebensweisen“.
- In dem Schreiben an Kultusminister Stoch äußert sich Frau Moritz ungewöhnlich deutlich: „Die von der GEW geforderte Aufnahme von Kompetenzen zur „Akzeptanz von sexueller Vielfalt“ durch ihre Integration in die schon vorliegenden „Leitprinzipien“ ist (…) misslungen.“ Der Ehrlichkeit, was die Selbstkritik angeht, muss Respekt gezollt werden.
Um was geht es?
Die inhaltlichen Widersprüche der von der GEW mitinitiierten Passagen zur „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in den Leitprinzipien, hat die Petition aufgedeckt. Ein Grundwiderspruch ist bis heute von der GEW-Führung nicht verstanden worden: Auf der einen Seite sagen viele Homosexuelle mit einer essentialistischen Sichtweise: „Ich bin homosexuell, weil ich so geboren wurde.“ Auf der anderen Seite stehen die Gender-Konstrukte mit einer konstruktivistischen Sichtweise: „Man wird nicht als Frau geboren, sondern zur Frau gemacht.“ Wie sollen Lehrkräfte diese Widersprüche vermitteln? Dies sollte die GEW klarstellen, bevor sie die gleiche Agenda mit anderen Schlagworten in den Bildungsplan einbringen will.
Pressemitteilung vom 8. März 2014
Gegenpetition endet auf openPetition
Rohrdorf/Stuttgart – Auf openPetition ist die „Gegenpetition zu kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ zu Ende gegangen, die ganz stark anfing und genauso stark an Dynamik verlor. Zusammen mit der „Vielfalt gewinnt“ Kampagne von campact.de hatte die Gegenpetition ein merkwürdiges „Wer bekommt mehr Stimmen“-Wettrennen inszeniert, das eine Debatte über den Sinn und Unsinn von Online-Petitionen auslöste.
Die „Gegenpetition zu kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ verfehlte von Anfang an ihr Ziel. Sie enthält keine Argumente, ihr fehlen sowohl Begründungen wie Belege. Der Petent bringt darin seine Unzufriedenheit mit einer Aussage im Begründungsteil von „Zukunft – Verantwortung – Lernen“ zum Ausdruck. Ausgangspunkt der Gegenpetition zeigt keinerlei Bezug zu den „Leitprinzipien“ des Bildungsplans 2015. Nirgendwo wird in „Zukunft –Verantwortung – Lernen“ behauptet Homo-, Bisexuelle, Transgender, Trans- und Intersexuelle wären etwas Abnormales.
- Zur inhaltlichen Kritik der Gegenpetition: Die Aussage die wir von der Landesregierung geklärt haben wollen, ist wie die Ergebnisse des Forschungsstandes zur homosexuellen Lebensweise mit der Gesundheitserziehung konform gehen sollen. Der Petent und seine Unterstützer hätten lediglich das „Epidemiologische Bulletin 21/2011“ des Robert-Koch-Instituts lesen brauchen. Das Unbehagen mit einer für ihn unangenehmen Feststellung hätte er so nicht mit einer Gegenpetition kompensieren müssen.
- Zum Umgang mit Gegenpetitionen bei openPetition: Eine Gegenpetition zu einer bestehenden Petition auf dem Online-Portal openPetition zu starten, war bis zum Erscheinen der Gegenpetition nicht möglich. Nachdem die Betreiber von openPetition auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurden, wurde etwa nicht wie im Falle unserer Petition diese wegen angeblichem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vom Netz genommen. Nein, es wurden über Nacht die Nutzungsbedingungen geändert. Vom Gedanken der Transparenz, der openPetition so wichtig war, ist nichts mehr wahrzunehmen.
- Warum die Gegenpetition keine Petition ist: Die Gegenpetition erfüllt die Kriterien einer Petition nicht. Das Petitionsrecht sieht vor, dass eine Bittschrift an das Parlament oder die Behörde gerichtet werden kann, wenn eine Benachteiligung im Verwaltungsablauf oder eine individuell erfahrenes Unrecht, wie bei einer Behörden- oder Regierungsentscheidung vorliegt. Die Gegenpetition macht jedoch nichts Weiteres, als dem Regierungshandeln seine Unterstützung auszudrücken. Man darf also gespannt sein, ob diese „Petition“ überhaupt den Weg in den Landtag schafft.
- Warum Diffamierungskampagnen keine Petitionen sind: Die „Vielfalt gewinnt“ Kampagne von campact.de fehlt wie der Gegenpetition jegliches Argument oder eine Begründung. Die Kampagne, die gar nicht den Anspruch einer Petition darstellt, als solche aber in vielen Medien kolportiert wird, stellt die unterste Stufe einer Diffamierungsspirale dar, in der eine Begründung durch „homophob“ ersetzt wird. „Demokratie in Aktion“ sieht so nicht aus.
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Pressemitteilung vom 28. Februar 2014
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Gabriel Stängle fallen gelassen
Rohrdorf/Stuttgart – Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Realschullehrer Gabriel Stängle (Rohrdorf) ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe fallen gelassen worden. Stängle ist Zeichner der Petition „Zukunft – Verantwortung – Lernen: Kein Bildungsplan unter der Ideologie des Regenbogens“.
Nachdem schon im Januar die Staatsanwaltschaft Tübingen eine Strafanzeige gegen Stängle fallen ließ, ist auch die anonyme Dienstaufsichtsbeschwerde aus dem Raum Nagold vom Dezember 2013 sowie zwei weitere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Stängle vom Regierungspräsidium Karlsruhe abgewiesen worden. Im Zusammenhang mit der Petition „Zukunft – Verantwortung – Lernen: kein Bildungsplan unter der Ideologie des Regenbogens“ hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Sach- und Rechtslage geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde unbegründet ist.
„Es ist erfreulich, dass der gute pädagogische Ruf, den Gabriel Stängle in der Region Nagold genießt wiederhergestellt ist. Stängles Schülerinnen und Schülern sind mit ihren Beiträgen zur historischen Projektarbeit schon mehrfach durch Landes- und Bundespreise ausgezeichnet worden.“, sagt Oliver Stozek aus dem Petitionsteam.
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Pressemitteilung vom 19. Februar 2014
Überarbeitung des Bildungsplans angekündigt:
Kretschmanns Änderungsabsicht ist ein positives Signal
Rohrdorf/Stuttgart – Die Petitionsinitiative begrüßt die Ankündigung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der will die Bildungspläne jetzt doch überarbeiten lassen.
In der durch die Petition zum Bildungsplan 2015 angestoßenen Diskussion um das Thema sexuelle Vielfalt im Schulunterricht setzt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) mit der Ankündigung, dass Formulierungen im Arbeitspapier überarbeitet werden ein positives Signal.
Noch vor vier Wochen hat der Ministerpräsident eine Überarbeitung der Leitprinzipien ausgeschlossen und die aufgekommene Kritik der Landeskirchen zurückgewiesen. Wir als Initiatoren der Petition begrüßen die aktuelle Ankündigung des Ministerpräsidenten ausdrücklich, die zeigt, dass der Landesregierung die offensichtlichen Schwachstellen in den bisherigen Arbeitspapieren zur Bildungsplanreform bewusst geworden sind.
Hierfür sehen wir es als wichtigen Schritt an, dass Ministerpräsident Kretschmann missverständlichen Interpretationen durch Neuformulierungen vorbeugen will. Bei der dazu notwendigen Definition verwendeter Begriffen steht unserer Ansicht nach der Begriff „Sexuelle Vielfalt“ an zentraler Stelle. Wir als Initiatoren der Petition zum Bildungsplan stehen der Landesregierung für ein Treffen gerne zur Verfügung, bei dem die missverständlichen Punkte definiert und gemeinsam nach Formulierungen gesucht werden kann, die auch von den Kritikern mitgetragen werden können.
Erfreulich ist, dass der Ministerpräsident endlich klar Stellung gegen jegliche Indoktrination bezieht – an dieser eindeutigen Aussage müssen sich der Bildungsplan und die Landesregierung messen lassen!
Das Ziel muss ein ausgewogener Entwurf zur Reform des Bildungsplanes sein. Die Aufgabe von Kultusminister Andreas Stoch (SPD) ist es, dafür Sorge zu tragen, dass im neuen Bildungsplan keine gesellschaftliche Gruppe ausgeschlossen, aber auch keine überrepräsentiert wird. Im Mittelpunkt muss die Vermittlung eines allgemeinen Verständnisses für Toleranz stehen.
Kretschmanns Ansicht, dass kein „Kulturkampf“ in Baden-Württemberg entstehen dürfe, teilen wir. Wichtig war und ist uns eine sachlich argumentative Auseinandersetzung. Wir freuen uns darum über die Gesprächsbereitschaft des Ministerpräsidenten und seine Aussage, dass er die Sorgen der Eltern ernst nehmen und Ängste abbauen will. Dieser Schritt auf die Unterzeichner der Petition zu ist wichtig und richtig.
Hintergrund:
Am 30. Januar 2014 hat die Initiative eine Petition mit rund 192.000 Unterschriften beim Landtag eingereicht. Sie fordern eine Überarbeitung der Leitprinzipien für den Bildungsplan 2015. Weitere Informationen finden Sie dazu unter www.bildungsplan2015.de
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Aktuelle Pressemitteilung (30. Januar 2014)
Treffen mit dem Petitionsausschuss – 192.500 Unterschriften werden von den Initiatoren übergeben
Rohrdorf/Stuttgart (PDF-Download) – Zur Stunde (09:00 Uhr) werden im Umfeld des heutigen Sitzungstages des baden-württembergischen Landtages die gesammelten Unterschriften zur Petition „Zukunft – Verantwortung – Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ an den Petitionsausschuss übergeben. Petitionszeichner Gabriel Stängle und einige der Initiatoren sowie zwei Unterzeichnerinnen der Petition treffen dabei auf die Vorsitzenden des Petitionsausschusses.
Zur offiziellen Übergabe der seit Ende November gesammelten 192.500 Unterschriften hatten sich die Initiatoren der Petition mit den Vertretern des Petitionsausschusses vor dem Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg verabredet. Petitionszeichner Gabriel Stängle wiederholte die Forderungen der Petenten und übergab dem Petitionsausschuss den Petitionstext samt den Unterschriftenlisten. Auch zwei Unterzeichnerinnen waren nach Stuttgart gekommen und erklärten gegenüber den Abgeordneten und der anwesenden Presse, warum sie hinter der Petition stehen.
Engül Köhler, verheiratet, zwei Kinder, Tochter einer türkischen Zuwandererfamilie.
Sie ist Unterzeichnerin der Petition:
„Im Gespräch mit vielen türkisch stämmigen Mitbürgern über die Vorstellungen der Landesregierung zur „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ stand bei meinen Gesprächspartnern das blanke Entsetzen im Gesicht. Die Pläne des Kultusministeriums werden zu einer größer werdenden Kluft zwischen vielen Zuwandererkulturen und der deutschen Gesellschaft führen. Das Thema sexuelle Erziehung und die damit verbundene Wertevermittlung wird bspw. in der türkischen Kultur noch viel stärker als Aufgabe der Familie gesehen. Wenn die Pläne zur „sexueller Vielfalt“ so umgesetzt werden bedeutet das einen Rückschritt bei der Integration und führt unweigerlich zu einem Vertrauensverlust. Wir brauchen einen Unterricht der zu Toleranz und Offenheit führt und die Schülerinnen und Schüler mitnimmt und sie nicht stigmatisiert.
Immacolata Stozek, hatte vor fünf Jahren einen Schlaganfall im Rückenmark und hat seither eine inkomplette Querschnittlähmung. Sie ist verheiratet und hat einen fast vier Jahre alten Sohn mit Trisomie 21. Sie ist Unterzeichnerin der Petition:
„Die Landesregierung sagt wiederholt, dass solange die Worte „Schwuchtel“ oder „schwule Sau“ auf Schulhöfen als Schimpfwörter gebraucht werden, man den „Akzeptanz sexueller Vielfalt Unterricht“ bräuchte. Doch was ist mit den Worten und Ausdrücken wie „Spasti“, „Krüppel“, „Mongo“ oder „Du bist ja voll behindert“? Homosexuell veranlagte Schüler haben die Wahl, wann sie sich outen, diese Wahl hat eine behinderte Person nicht. Wenn es der Landesregierung um allgemeine Toleranz und Antidiskriminerung geht, sollten diese Personen die unter Diskriminierung leiden explizit genannt werden und nicht nur eine betroffene Gruppe.“
Heinz Veigel, verheiratet, drei Kinder, pensionierter Realschullehrer.
Er ist einer der Initiatoren der Petition:
„Meine Erfahrung aus 35 Jahren als Lehrer ist, dass junge Menschen sich glückliche und stabile Beziehungen wünschen. Die bisherigen Leitprinzipien bieten keine Zukunftsperspektive für die Keimzelle unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Aufnahme von Sätzen wie: „Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit ihren Sehnsüchten nach stabilen, treuen partnerschaftlichen Beziehungen auseinander, wie sie diese leben mit den heutigen Schwierigkeiten. Sie setzen sich bei der Berufswahl mit Fragen der Familiengründung auseinander“, sollte dringend empfohlen werden.
Michael Dreher, verheiratet, ein Kind, Sales Manager.
Er ist einer der Initiatoren der Petition:
„Die Forderungen der Petition beruhen auf sachlich ausgeführten Argumenten welche grundlegende Fragen wie z.B. die immer noch ausstehende Definition von „sexueller Vielfalt“ im zukünftigen Bildungsplan aufwerfen. Rund 192.000 Menschen teilen diese Argumente und Fragen. Wir wünschen uns, dass die Vorwürfe von „Stimmungsmache“, „Fehlinformationen“, „das Zeichnen von Zerrbildern und Schüren von Ängsten“, ja sogar „religiös imprägniert“ zu sein jetzt aufhören und die Fragen der Petition gehört werden. Das vorliegende Papier ist eine Petition und kein Wahlkampfpapier. Als solches verdient es gelesen zu werden. Der Ball liegt jetzt im Landtag beziehungsweise bei der Landesregierung – wir hoffen und vertrauen darauf, dass sie sich den sachlich fundierten Argumenten nicht aus ideologischen Gründen verschließen werden.“
Aktuelle Informationen (2) zur angekündigten Demonstration: Wir haben keine Verbindung dazu!
Aktuelle Pressemitteilung (29. Januar 2014)
191.953 Unterschriften – Es ist geschafft!
ACHTUNG: TERMINÄNDERUNG – Die Übergabe findet um 09:00 Uhr statt! Das hat uns das Petitionsbüro kurzfristig mitgeteilt.
Stuttgart/Rohrdorf (PDF-Version) – Nach zwei Monaten hat gestern die Petition „Zukunft – Verantwortung – Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ fristgemäß geendet. Mit überwältigendem Erfolg. Insgesamt sind 191.953* Unterschriften zusammengekommen, davon sind 81.902 aus Baden-Württemberg. Auf 5.532 Unterschriftenlisten haben 49.307 Menschen unterschrieben.
Wir als Initiatoren danken allen Unterzeichnern für ihre Unterstützung!
Unser Dank gilt auch jenen Journalisten und Medien, die inhaltlich fundiert und sachlich richtig über die Petition berichtet haben. Leider mussten wir in den vergangenen Wochen und Monaten feststellen, dass dies nicht selbstverständlich ist! Unser Dank gilt auch all jenen, die als Funktionsträger – sei es in Politik, Verbänden, Kirchen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen – ihre Stimme erhoben haben.
An dieser Stelle wollen wir ausdrücklich auch openPetition danken. Sie haben uns die Möglichkeit gegeben, unser Petitionsrecht laut Artikel 17 Grundgesetz wahrzunehmen. Wir bedauern, dass die Plattform openPetition und ihre Geschäftsführer von Gegnern unserer Petition massiv unter Druck gesetzt worden sind. Uns waren und sind sachliche Argumente und eine faire Auseinandersetzung zentrale Anliegen.
Wie geht es weiter?
Die Petition wird dem Petitionsausschuss bereits am kommenden Donnerstag, 30. Januar 2014 um 09.00 Uhr übergeben. Wir erwarten, dass der Landtag die Petition sachlich und unabhängig prüft. „Der Ball liegt jetzt im Landtag beziehungsweise bei der Landesregierung – wir werden sehen, was sie daraus machen, aber wir hoffen und vertrauen darauf, dass sie sich sachlich fundierten Argumenten nicht aus ideologischen Gründen verschließen werden“, betont Michael Dreher, einer der Erstunterzeichner und Initiatoren der Petition.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich der Petitionsausschuss laut Darstellung auf der Internetseite des baden-württembergischen Landtages „als Anwalt der Bittsteller bemüht (…), den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden.“ Wir fordern daher alle Beteiligten im Ausschuss und im Parlament dazu auf, diesen verfassungsgemäßen Aufgaben nachzukommen.
Den weiteren Prozess werden wir als Petitionszeichner und Initiatoren selbstverständlich aufmerksam beobachten und behalten uns vor, gegebenenfalls weitere Aktionen zu planen.
(*Die Zahlen beziehen sich auf das vorläufige Endergebnis laut openPetition.)
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Aktuelle Pressemitteilung (27. Januar 2014)
Die zwielichtige Rolle von Campact – Hauptakteur einer Kampagne und neutraler Umfragen-Auftraggeber?
Rohrdorf/Stuttgart (PDF-Download) – Mehrere Tageszeitungen von heute verweisen auf eine von Campact in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage. Demnach hätten gegenüber dem Forschungsinstitut TNS Emnid 60 Prozent der Befragten angegeben, dem Plan der Landesregierung zuzustimmen. „35 Prozent lehnten es ab, sexuelle Vielfalt als Unterrichtsthema zu behandeln“, so die Zeitungsberichte. Diese Formulierung lässt darauf schließen, dass man sich in der Umfrage nicht auf den eigentlichen Petitionstext bezieht, der ausdrücklich nicht darauf abzielt, sexuelle Vielfalt als Unterrichtsthema zu streichen. Der Rückschluss, die Mehrheit in Baden-Württemberg stehe hinter dem Bildungsplan und die Petition sei nur ein „Sturm im Wasserglas“, weil nur ein kleiner Teil der Baden-Württemberger gegen „sexuelle Vielfalt“ im Unterricht seien, ist damit falsch!
Schon der Appell, mit dem sich der Verein Campact an Kultusminister Andreas Stoch und die Abgeordneten des Landtages von Baden-Württemberg ist fragwürdig:
Der Verein, der es sich eigentlich auf die Fahnen geschrieben hat, demokratische Teilhabe zu stärken und Bürgerrechte zu verteidigen sowie für Gleichberechtigung statt Diskriminierung und Benachteiligung einzutreten sammelt Unterschriften gegen die Petition „Zukunft – Verantwortung – Lernen, Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ – mit verfälschten Aussagen. Die Formulierungen im Appell unterstellen, dass die Unterzeichner der Petition generell gegen die Behandlung des Themas „Sexuelle Vielfalt“ im Unterricht seien – offensichtlich haben die Verantwortlichen bei Campact den Petitionstext nicht gelesen. Sonst hätten sie sicherlich erkannt, dass es uns nicht um eine pauschale Ablehnung geht, sondern um Transparenz bei der Entstehung des Bildungsplans, so wie auch um eine Klarstellung, wie die Vermittlung „Alternativer Lebensformen“ konkret aussehen soll.
Außerdem wirft Campact den Initiatoren vor, dass rechte Kreise zu den Unterzeichnern gehören und unterstellt den Unterzeichnern pauschal, homophob zu sein – weitere deutliche Zeichen, dass der Verein das Thema populistisch darstellt, statt sich mit der Sache zu beschäftigen. Die Initiatoren haben sich mehrmals deutlich von jeglichem radikalen Gedankengut distanziert! Zudem wurde aus dem Kreis der Initiatoren wiederholt ausgedrückt, dass man die Vertreter der LSBTTIQ-Gruppen als Personen wertschätzt, die offensichtliche Überbetonung ihrer Interessen aber nicht gutheißen kann – auch andere Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, müssen in die Erstellung der Leitprinzipien einbezogen werden, um den baden-württembergischen Schülern ein allgemeines Verständnis von Toleranz beizubringen.
Den Vorwurf des Campact-Appells, es sei populistische Hetze, mit der im Internet Stimmung gemacht werde, müssen sich die Verantwortlichen bei Campact umso mehr für ihren Appell selbst stellen.
Wir fordern alle auf, sich selbst ein Bild vom Inhalt der Petition zu machen statt fragwürdigen Argumenten blind zu vertrauen. Alle Informationen zur Petition sind unter www.bildungsplan2015.de zu finden.
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Aktuelle Pressemitteilung (23. Januar 2014)
In der Diskussion um unsere Petition zum Bildungsplan 2015 werden statt sachliche Argumente auszutauschen immer wieder Begrifflichkeiten zum Stein des Anstoßes. Dazu finden Sie im Anhang die aktuelle Pressemitteilung der Initiative mehrerer Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg um den Petitionszeichner. (PDF-Download)
Petitionsinitiative begrüßt Debatte im Landtag
Rohrdorf/Stuttgart – Die Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg haben gestern in einer aktuellen Debatte die geplanten Leitprinzipien zum Bildungsplan 2015 thematisiert. Wir begrüßen es sehr, dass im Parlament dieses Thema diskutiert wird – durchaus kontrovers. Das spiegelt auch die derzeit stattfindende Auseinandersetzung in der gesamten Gesellschaft wider.
Uns als Initiatoren der Petition war und ist eine sachliche Auseinandersetzung wichtig. Schon mehrmals mussten wir – wie gestern wieder in der Landtagsdebatte – feststellen, dass einzelne Begriffe aus unserer Petition zu Verwirrung führen: Kultusminister Andreas Stoch (SPD) erwähnte gestern, dass der Begriff der „Umerziehung“ nicht mit der demokratischen Grundordnung zu vereinbaren sei. Da der Eindruck entstanden ist, dass speziell diese Begrifflichkeit die sachliche Diskussion sowohl in der Politik und Gesellschaft behindert, nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
Unter Berücksichtigung des Sachverhaltes, dass dieser Begriff politisch schwerpunktmäßig für die Methoden totalitärer Staaten verwendet wird, stimmen wir dem zu! Mit dem Begriff der „Umerziehung“ wollten wir nicht auf die Ideologisierung totalitärer Systeme abzielen. Wir distanzieren uns von einem derartigen Zusammenhang und bedauern, dass dieser Eindruck bei der Landesregierung entstanden ist. Dies entlässt die Landesregierung jedoch nicht daraus, die Sorgen und Befürchtungen die damit ausgedrückt werden, wahrzunehmen und damit verantwortungsvoll umzugehen.
Unverändert klar sind die Forderungen nach einer Gewaltprävention gegen alle Formen von Ausgrenzung, dem „Ja“ zum Wissenschaftsprinzip und dem Erhalt des vertrauensvollen Verhältnisses von Schule und Elternhaus in der Sexualpädagogik. Die Ankündigung von Kultusminister Stoch zur Offenheit in der Bildungsplanarbeit begrüßen wir und hoffen auf eine weitere sachliche Diskussion.
Die Petition kann noch bis zum 27. Januar 2014 unter petition.bildungsplan2015.de gezeichnet werden. Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.bildungsplan2015.de informieren.
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Aktuelle Pressemitteilung (21. Januar 2014)
Petitionsmacher fordern mehr Respekt vor demokratischen Rechten (PDF-Download)
Eine Woche vor Ende der Zeichnungsfrist appellieren die Initiatoren der Petition „Zukunft, Verantwortung, Lernen – Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ an alle Beteiligten, die demokratischen Grundrechte der Unterzeichner mit Respekt zu behandeln. Mit der Petition nehmen sie ihr im Grundgesetz Artikel 17 verbrieftes Petitionsrecht wahr. Ihre Hoffnung richtet sich auf eine vorurteilsfreie Bearbeitung ihres Anliegens im Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags.
Rohrdorf/Stuttgart – „Das Ausmaß, in dem eine Petition von Seiten der Landesregierung schon im Vorfeld diskreditiert und kaputtgeredet werden soll, ehe sie in dem dafür zuständigen Gremium behandelt wird, hat viele Bürgerinnen und Bürger im Land erschreckt“, berichtet Kathrin Ernsting, eine Sprecherin der Initiative. „Wir wünschen uns, dass das ausgewiesene Ziel des Bildungsplans 2015 von mehr Toleranz auch im Umgang mit den Petitionszeichnern praktiziert wird.“ Es ist ein Verfallszeichen demokratischer Kultur, wenn die Wahrnehmung des Petitionsrechts durch Vorverurteilungen, Verunglimpfungen und Verwerfungen durch gewählte Volksvertreter wie den Ministerpräsidenten, den Kultusminister oder die Sozialministerin bewertet wird, noch bevor die Petition an die zuständige Stelle übergeben ist. Durch ein solches Vorgehen werden Grundrechte massiv eingeschränkt.
Die Petition muss – wie jede andere auch – unvoreingenommen geprüft werden. Mit den Argumenten beider Seiten werden sich in einem nächsten Schritt der Petitionsausschuss und dann abschließend der Landtag als gewählte Vertretung des baden-württembergischen Volkes beschäftigen. Jede gezielte Abwehrmaßnahme zum jetzigen Zeitpunkt schränkt das Petitionsrecht und die Meinungsfreiheit der Initiatoren und Petenten ein und ist damit verfassungswidrig!
Wir protestieren, wenn von staatlicher Stelle abwertende Aussagen über die Petitionszeichner gemacht werden. Wir fordern zu einer sachlichen Auseinandersetzung auf. Wir wünschen, dass Petitionen als wirksames politisches Mittel der Bürgerbeteiligung auch in der Praxis erhalten bleiben. Wir bedauern, wenn nach den öffentlichen Aussagen von staatlicher Seite und dem unfairen Vorgehen gegen die Petition zum Bildungsplan 2015 Bürgerinnen und Bürger künftig davor zurückschrecken, Petitionen einzureichen. Es ist fatal, wenn die Politik „links blinkt“ und zur „Bürgerbeteiligung“ auffordert, aber dann „rechts abbiegt“ und versucht, Andersdenkende zum Schweigen zu bringen oder in die rechtsradikale oder fundamentalistische Schublade zu stecken, wenn sie sich trauen, ihre Grundrechte wahrzunehmen.
Die Petition kann noch bis zum 27. Januar 2014 unter petition.bildungsplan2015.de gezeichnet werden. Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.bildungsplan2015.de informieren.
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Aktuelle Pressemitteilung (17. Januar 2014 | 10:00 Uhr)
Update: Bitte beachten Sie, dass ohne Vorankündigung in der Nacht zu Samstag Unterschriften gelöscht wurden. Die Zahlen in der Pressemitteilung entsprechen nicht mehr der Realtiät. Mehr Informationen dazu hier.
Viel Wirbel um Petition: Kritik am Demokratieverständnis der grün-roten Landesregierung
In den vergangenen Tagen gab es viel Wirbel um die Petition. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich zu Wort gemeldet die Petition sei „religiös imprägniert“ und man werde sich bei der Fertigstellung nicht auf „fundamentalistische Grundlagen“ stützen, so Kretschmann nach einem Bericht des SWR. Kultusminister Andreas Stoch spricht davon, dass er sich keinen „Märtyrer züchten“ wolle, und lehnt jegliche Gespräche mit den Petitionsinitiatoren ab. Gestern haben sich laut Stuttgarter Zeitung parteiübergreifend 30 Abgeordnete ebenfalls gegen die Petition ausgesprochen.
Wir stellen mit großer Sorge fest, dass die Petition von Seiten der Landesregierung schon im Vorfeld diffamiert wird. Wir stellen uns die Frage, wieso eine Landesregierung, die eine „Politik des Gehörtwerdens“ anstrebt, den mehr als 150.000 Unterzeichnern indirekt „Fundamentalismus“ unterstellt. Es gibt sie, die im Verhältnis gesehen wenigen fundamentalistischen Kommentare auf der Seite von openPetiton – das bedauern wir sehr. Vor allem deshalb, weil wir uns von Anbeginn der Petition von unsachlichen Kommentaren distanziert haben. Wir fordern die Landesregierung auf, sich an ihr Wort zu halten und die „Politik des Gehörtwerdens“ auch zu leben. Auf unserer Homepage legen wir eine sachliche Argumentation dar, ohne religiöse Begründung, wie uns häufig vorgeworfen wird.
Wir wiederholen unsere Forderungen:
- Gewaltprävention soll sich nicht auf den Schutz der sexuellen Identität beschränken, sondern gegen alle Formen der Diskriminierung wenden.
- Transparenz bei der Erstellung des neuen Bildungsplans.
- Ein „Nein“ zur Überbetonung einzelner Gruppen und ihrer Interessen.
- Ein uneingeschränktes „Ja“ zum Wissenschaftsprinzip in der Schule.
- Orientierung an den Werten des Grundgesetzes, das den Schutz von Ehe und Familie als demokratische Errungenschaft verteidigt (GG Art. 3 – Gleichheit vor dem Gesetz; Art. 6 – Ehe und Familie).
Unterdessen haben sich weitere Politiker und Verbände zu Wort gemeldet:
Verständnis für die Eltern, äußerte hingegen der Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Peter Hauk (MdL) im Gespräch mit dem SWR am 16. Januar 2014. Eine Landesregierung müsse ihnen die bestehenden Ängste und Sorgen nehmen, sie müsse zusammenführen und nicht spalten. Doch genau das würde Kultusminister Andreas Stoch derzeit tun: „Im Moment nimmt Stoch nicht einmal die Petenten ernst, die ja ein Bürgerrecht in Anspruch nehmen“, forderte Hauk ein Umdenken beim Kultusminister.
Der Vorsitzende der Evangelischen Allianz Hartmut Steeb (Stuttgart) schreibt: „Ich bin wirklich erstaunt und erschrocken, mit welcher Intoleranz gegenüber Andersdenkenden die Akzeptanz jedes Lebensstils gefordert wird“, erklärte Hartmut Steeb am 15. Januar 2014 in „The European“. Im Artikel „Revolution von oben“ prangert er das „Mundtod-machen“ an, dem die Petitionszeichner ausgesetzt sind, indem sie als vermeintliche Rechte, Fundamentalisten, Erzkonservativen und Homophobe diskreditiert und diskriminiert werden.
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg wünscht eine sachliche und faire Diskussion über die Leitprinzipien des neuen Bildungsplanes. Der Vorsitzende Gerhard Brand fragt: „bis in welche Tiefe die Verschiedenheiten sexueller Vielfalt eine Verortung in der Schule finden müssen. Und ich frage mich, ob man den Kindern nicht ein
wenig Zeit lassen kann, bis sie so weit sind, um mit dem Thema Sexualität in dieser Intention in Berührung gebracht zu werden. Ich frage mich, ob wir bei der Debatte auch daran denken, dass es primär das Recht der Eltern ist, ihren Kindern die Welt zu erklären. Und denken wir auch daran, dass wir Eltern und Kinder verschiedener Glaubensrichtungen haben?“ Die Evangelischen Lehrer- und Erziehergemeinschaft in Württemberg e.V. schreibt: „Wenn schon Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I, also Kinder ab 9 bis 10 Jahren aufwärts die „verschiedenen Formen des Zusammenlebens von/mit LSBTTI-Menschen“ in aller Breite
kennen lernen und reflektieren sollen, dann müssen sie dabei notwendigerweise mit dem dazugehörenden Sexualleben konfrontiert werden, in entscheidender Weise den Unterschied ausmacht. Entwicklungspsychologisch gesehen ist das eine Überforderung von Kindern und von Jugendlichen“.
Weitere Stellungsnahmen und Pressestimmen sind auf der Internetseite www.bildungsplan2015.de zusammengestellt.
Die Petition kann noch bis zum 27. Januar 2014 unter petition.bildungsplan2015.de gezeichnet werden. Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.bildungsplan2015.de informieren.
Aktuelle Pressemitteilung (12. Januar 2014 | 15:30 Uhr)
–Download als PDF–
Die Petition zum Bildungsplan 2015 in Baden-Württemberg wird derzeit in den Medien diskutiert. Inzwischen sind mehr als 100.000 Unterschriften zusammengekommen. Dazu finden Sie im Anhang die aktuelle Pressemitteilung der Initiative mehrerer Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg um den Petitionszeichner Gabriel Stängle.
Petition zum Bildungsplan 2015: Mehr als 100.000 Unterschriften – ist das Ziel erreicht?
Rohrdorf/Stuttgart – In den vergangenen Tagen hat das große Medienecho auf die Petition zum Bildungsplan 2015 viele Unterstützer aktiviert. Die Zahl der Unterschriften ist rasant angestiegen und hat inzwischen die angestrebte Zahl von 100.000 übertroffen. Damit ist die Petition aber nicht zu Ende, noch bis zum 27. Januar 2014 werden weitere Stimmen gesammelt. Für 100.000 Stimmen aus Baden-Württemberg haben wir noch einen Weg vor uns. Die Stimmen der Petition drücken ein demokratisches Bürgerrecht aus. Sie haben aber nicht die Wirkung eines Quorums wie bei einem Volksbegehren. Je mehr Stimmen zusammenkommen, desto deutlicher wird der Wunsch nach Transparenz bei der Überarbeitung der Leitprinzipien.
Transparenz im gesamten Prozess zum Bildungsplan 2015 ist uns sehr wichtig. Wir begrüßen daher ausdrücklich den wichtigen Schritt des Kultusministeriums Baden-Württemberg, das inzwischen die Leitprinzipien veröffentlicht hat! Diese können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/Sexuelle+Vielfalt
Wir sind dankbar für jede Stimme! Allerdings sehen wir mit Sorge auf hasserfüllte und diskriminierende Äußerungen in der Debatte um unsere Petition. Wir distanzieren uns zum wiederholten Mal ausdrücklich von jeglichen rechtsradikalen und sonstigen diskriminierenden Kommentaren und Stellungnahmen! Unser Wunsch nach einer Überarbeitung der Leitprinzipien ist nicht gegen eine Personengruppe gerichtet, wie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle (LSBTTI). Wir sind für eine Gewaltprävention, die sich gegen alle Formen von Ausgrenzung richtet. Uns ist wichtig, dass baden-württembergische Schüler eine Haltung der gegenseitigen Wertschätzung, Empathiefähigkeit und Toleranz entwickeln können. Dazu gehören homosexuelle Schülerinnen und Schüler, aber auch Personen mit Behinderung, unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religion, Alter oder Geschlecht. Darum fordern wir auch andere Verbände und Gruppen, die von Diskriminierung bedroht sind, in den Prozess zur Erstellung der Leitprinzipien einzubeziehen.
Hintergrund
Für alle, die sich mit sachlichen Argumenten an der Diskussion über die Leitprinzipien beteiligen möchten, haben wir auf unserer Homepage www.bildungsplan2015.de unter der Rubrik „Hintergrund“ im „Fokus Wissenschaft“ weiterführende Informationen zusammengestellt.
Die Petition kann noch bis zum 27. Januar 2014 unter petition.bildungsplan2015.de gezeichnet werden. Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.bildungsplan2015.de informieren.
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Pressemitteilung (8. Januar 2014 | 22:30 Uhr)
Die Petition zum Bildungsplan 2015 in Baden-Württemberg wird derzeit in den Medien diskutiert. Als Initiative mehrerer Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg um den Petitionszeichner Gabriel Stängle, nehmen wir Stellung zu unserem Anliegen. (PDF-Download):
Zukunft – Verantwortung – Lernen: Warum der Bildungsplan 2015 nicht partikularen ideologischen Interessen geopfert werden darf
- Petitionsinitiative fordert Überarbeitung der Leitprinzipien des Bildungsplans 2015
- Landesregierung hält die Leitprinzipien des Bildungsplans 2015 unter Verschluss
- LSBTTIQ-Interessenvertreter nehmen massiven Einfluss auf den Bildungsplan
- Die Evangelische Landeskirche in Baden regt jetzt auch eine Überarbeitung an
Rohrdorf/Stuttgart – Schon mehr als 63.000 Menschen davon 32.000 Menschen aus Baden-Württemberg haben eine Petition für die Überarbeitung der Leitprinzipien des geplanten Bildungsplans 2015 unterzeichnet. Die Initiatoren rechnen bis zum Petitionsende (Ende Jan-uar) mit bis zu 100.000 Unterschriften. Damit wollen sie erreichen, dass Teile des Entwurfs für den Bildungsplan 2015 für die Schulen in Baden-Württemberg grundlegend überarbeitet werden. Darin werden politische Interessen von LSBTTIQ-Gruppen überhöht. Eine Überarbeitung des Bildungsplans regt jetzt auch die Evangelische Landeskirche in Baden an.
Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will bis Ende Januar 2014 vom Beirat der Bildungsplankommission Rückmeldungen zu den Leitprinzipien des neuen Bildungsplans 2015 erhalten. Die Leitprinzipien sollen unter dem „Gesichtspunkt der Akzeptanz sexueller Vielfalt“ umgesetzt werden. Damit will sie die Diskriminierung gegenüber Homosexuellen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuelle in der Gesellschaft abbauen. Die Landesregierung ließ verlautbaren, dass es keine negativen Rückmeldungen von gesellschaftlich relevanten Gruppen wie Verbänden, Kirchen oder Religionsgemeinschaften gegeben habe (Drucksache 15-4095). Dies war bis zur Freigabe der Leitprinzipien an den Beirat am 18. November 2013 auch nicht möglich, weil die gesellschaftlich relevanten Gruppen gar nicht informiert wurden. Die „Verankerung sexueller Vielfalt“ ist unter Beteiligung der LSBTTIQ-Interessensvertreter entstanden und ging somit am Beirat vorbei. Die Landesregierung hält die Leitprinzipien seither unter Verschluss und macht sie nicht öffentlich.
Kritisiert wird in der Petition „Zukunft – Verantwortung – Lernen“ unter anderem, dass sich die politischen Interessen der LSBTTIQ schwerpunktmäßig durch den Bildungsplan ziehen. Außen vorgelassen werden dabei andere Formen der Diskriminierung, die empirisch viel häufiger vorkommen: z.B. die Diskriminierung auf Grund ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung. „Der Ausgrenzung von homosexuellen Schülerinnen und Schülern muss entgegen getreten werden, sie darf nicht bagatellisiert werden. Genauso müssen aber auch alle anderen Formen von Ausgrenzung thematisiert werden. Eine Landesregierung, die sich das Ziel gesetzt hat, den Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Behinderten im Schulbereich konsequent umzusetzen, erwähnt die Begriffe ‚Inklusion‘ oder ‚Behinderte‘, in den Leitprinzipien mit keinem Wort“, sagt Petitionszeichner Gabriel Stängle (Rohrdorf). „Es darf nicht zu einem Kampf um Anerkennung unterschiedlicher Gruppen kommen.“ Hierzu schweigen sich Leitprinzipien und Landesregierung bisher aus.
Die Leitprinzipien haben massive Auswirkungen für Schüler, Eltern und Lehrer
Verschiedene Lebensentwürfe sind in einer pluralistischen Gesellschaft selbstverständlich. Es gibt dem, dass diese im Unterricht thematisiert werden, nicht das Geringste entgegenzusetzen. Schon heute ist die Behandlung des Themas Familie & Lebensentwürfe in Fächern wie Biologie, Gemeinschaftskunde oder Ethik Normalität. Nach den Leitprinzipien soll die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in der Sekundarstufe I vermittelt werden. Die LSBTTIQ-Interessensvertreter wollen „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ weiter gefasst sehen. Diese soll „spiral-curricular“ vermittelt werden, das heißt: von der kleinkindlichen Bildung bis zum Abitur in allen Altersstufen und über alle Fächer hinweg. Das würde einen Paradigmenwechsel in der Sexualerziehung darstellen, der das gute Miteinander von Schule und Elternhaus beendet. Wenn die Leitprinzipien so durchgehen, wie sie geschrieben sind, können die LSBTTIQ-Interessensvertreter ihre Agenda – wie bisher am Beirat vorbei – in allen Kompetenzformulierungen der Fächer unterbringen.
Weiterhin fehlt eine Kompetenzformulierung, wie aufrichtige Toleranz gelehrt wird und was „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ konkret bedeutet. Akzeptanz stellt ein zustimmendes Werturteil dar. Indem jemand etwas akzeptiert, heißt er es für gut, billigt es und geht auf die inhaltlichen Forderungen des Gegenübers ein. Akzeptanz schreibt die inhaltliche Positionierung der Schülerinnen und Schüler fest. Ihnen steht die Wahl eines persönlichen Werturteils nicht offen. Demgegenüber bedeutet Toleranz, dass Menschen mit unterschiedlichen Haltungen, Wertevorstellungen, etc. respektiert werden. In dem Werturteil das man trifft, kann man inhaltlich aber einen anderen Standpunkt einnehmen. In der Akzeptanzforderung der Leitprinzipien wird die begründete Gefahr deutlich, dass der Bereich der Freiheit hin zur Unfreiheit überschritten wird.
Wenn die Forderungen der Landtagsfraktion der Grünen zum Bildungsplan 2015 durchgesetzt werden, müssen Lehrkräfte zukünftig auch irrationale Gender-Theoriekonstrukte unterrichten. Hier stellt sich die Grundsatzfrage, wie es die Landesregierung mit dem Wissenschaftsprinzip in Schule, Unterricht und Lehrerbildung hält. Zudem sind die Forderung nach „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ auf ihre Übereinstimmung zum Grundgesetz und dem Erziehungsauftrag der baden-württembergischen Landesverfassung zu überprüfen.
Die Petition kann noch bis zum 27. Januar 2014 unter petition.bildungsplan2015.de gezeichnet werden. Bürgerinnen und Bürger können sich unter
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