Petition zum Bildungsplan 2015

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25. Dezember 2017

Neue Beiträge nun auf www.z-v-l.org

Neue relevante Beiträge die nicht direkt mit der Petition zu tun haben, finden sie nun auf  auf https://www.z-v-l.org. Diese Seite zur Petition und zum Bildungsplan 2015 wird nun als Archivseite weitergepflegt und wird nur im Hinblick auf neue Beiträge zur Petition und zum Bildungsplan 2015 aktualiesiert.

Neue Beiträge zu den Themenfeldern Bildung, Familie und Geschlechterpolitik finden sie ab sofort auf https://www.z-v-l.org.

7. Dezember 2017

Hörtipp: SWR2 WISSEN Kulturkampf um die Bildung

Am 2.12.2017 strahlte SWR 2 WISSEN die Sendung Kulturkampf in der Bildung. Streit um Vielfalt an den Schulen aus. Darin wird Gabriel Stängle, der die Petition zum Bildungsplan gestartet hatte, interviewt wie auch die Frankfurter Kindheitsforscherin und Pädagogikprofessorin Sabine Andresen.

Die Vielfalts-Debatte, die vor vier Jahren ihren öffentlichen Anfang nahm, wird in der Sendung differenziert betrachtet, die ideologischen Hintergründe der Vielfalts-Vorstellungen sachlich beleuchtet und aktuelle Leerstellen im Gleichstellungsdiskurs aufgezeigt. Man wünscht sich, dass auch andere Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Südwesten in den letzten vier Jahren eine solche Sorgfalt an den Tag gelegt hätten wie sie in diesem Feature deutlich wird. Dann wären wir in der gesellschaftlichen Debatte heute schon wesentlich weiter.

Die Sendung ist in den kommenden Monaten hier zu hören und hier nachzulesen.

25. Oktober 2017

Ein Plädoyer für die christliche Ehe

Vom 27.-30. November 2017 findet die Herbsttagung der Landessynode der Evangelischen Landeskirche Württemberg statt. Die Ankündigung, dass Landesbischof Dr. Frank Otfried July der Synode vorschlagen möchte, gleichgeschlechtliche Partnerschaften künftig in Gottesdiensten öffentlich zu segnen, zeigt, wie sehr der Druck auf die württembergische Kirche gestiegen ist, sich dem forcierten Trend des Zeitgeistes auszuliefern. Angesichts des innerkirchlich schwelenden Konflikts gibt ZVL e.V. aus Anlass der bevorstehenden Herbstsynode zu diesem Thema folgendes zu bedenken.

Mit brennender Sorge und steigendem Befremden sehen wir, dass auf Grund des Drucks von Interessens- und Lobbygruppen sowie im Namen einer „Anpassung an die gesellschaftliche Realität“ das christliche gesamtkirchliche Verständnis von Ehe neu definiert werden und dies den Strömungen eines in den Medien propagierten Zeitgeistes angepasst werden soll. Es gibt eine ganze Reihe stichhaltiger Gründe, dass die Kirche an den geltenden Ordnungen der Württembergischen Landeskirche zur Ehe festhält:

Schöpfung feiern
1. Das christliche Verständnis der Ehe von Mann und Frau beruht auf der Schöpfungsordnung Gottes, wie er sie in die Welt und in das Leben hineingelegt hat. Gott ist ein Gott des Lebens, der Auferstehung und der Lebendigkeit. Die Familie mit Kindern ist Ausdruck dieser Lebendigkeit. Mann und Frau sind füreinander geschaffen, um miteinander „ein Fleisch“ und fruchtbar zu sein und um gemeinsam den Kulturauftrag generationen-übergreifend wahrzunehmen [i]. Das christliche Verständnis von Ehe ist immer zurückgebunden an die Überlieferung der Heiligen Schrift und das Prinzip der reformatorischen Auslegung.

Ethisch-dogmatischer Paradigmenwechsel?
2. Die Zulassung der Trauung bzw. Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner als Ehebund käme einer Verhöhnung des Prinzips sola scriptura (allein die Schrift) gleich. Eine evangelische Kirche, deren Gesetz nach dem 500-jährigen Jubiläum der Veröffentlichung von Martin Luthers 95 Thesen die Neudefinition von Ehe beinhaltet, wäre eine Kirche, die sich vom Selbstverständnis verabschiedet, Kirche auf der Grundlage der Heiligen Schrift zu sein.
Die Feststellung des EKD-Textes Nr. 57 Mit Spannungen leben von 1996 gilt auch noch heute: Gleichgeschlechtliche wie außerehelich gelebte Sexualität steht an keiner Stelle der Bibel „in einer positiven Beziehung zum Willen Gottes“[ii]. Nach christlichem Verständnis gibt es eine Ehe nur zwischen Mann und Frau. Dieser Bund von Mann und Frau ist eine exklusive, auf Dauer angelegte umfassende Lebensgemeinschaft, die durch freien Willensentschluss der beiden vor der christlichen Gemeinde begründet wird. So richtig die Aussage von Landesbischof Dr. Frank Otfried July vor der Frühjahrssynode 2017 war, dass die Kirche eine „Auslegungsgemeinschaft der Bibel“ sei, so falsch wäre es, etwas positiv auslegen zu wollen, wo entweder kein oder gar zu 100% ein negativer, ablehnender Befund vorliegt.

Ökumenischer Vertrauensbruch
3. Die Trauung bzw. Segnung homosexueller Partnerschaften und die damit einhergehende Neudefinition von Ehe würden zu den schwersten Belastungen in den ökumenischen Beziehungen mit der Katholischen Kirche und der orthodoxen Gemeinschaft sowie mit großen Teilen der protestantischen Kirchen außerhalb der „westlichen Welt“ führen. Der Vertrauensverlust gegenüber einer Kirche, die sich auf das Wort der Heiligen Schrift beruft, wäre angesichts einer modischen Willkür-Hermeneutik von immenser Reichweite.

Repressive Kirche
4. Nicht einmal ein halbes Jahr nach der Änderung des „Kirchlichen Gesetzes zur Gleichstellung von Traugottesdiensten“ der Evangelischen Kirche in Baden sind dort die Pfarrerinnen und Pfarrer, die auf der Exklusivität der Trauung von Mann und Frau bestehen, Gesprächsverweigerung, dem Druck durch Dienstgespräche, Einschüchterungen und Drohungen ausgesetzt. Eine Berufung auf das Gewissen wird dadurch unterlaufen, dass die Dekane dafür sorgen müssen, dass Lebenspartnerschafts-„Trauungen“ durchgeführt werden. Ein solches Vorgehen weist repressive Züge auf und zeigt in eine gesinnungstotalitäre Zukunft. Sie kann in keiner Weise Vorbild für Württemberg sein.

Ethische Folgeprobleme
5. Wenn eine Kirchenleitung sich ethisch wie dogmatisch von der Orientierung an der Heiligen Schrift verabschiedet, wird sie zukünftig keine theologisch stichhaltige Argumentation bei Themen haben, die weitere Sonderinteressen und „Rechte“ durchsetzen wollen. Zwei Beispiele dazu:

  • Wenn zwei homosexuell empfindende Partner getraut werden, warum dann nicht auch Partnerschaften mit drei oder mehreren Partnern? Wenn jede „Liebe“ gleichwertig ist, wer möchte dann die „Liebe“ dieser „Partner“ minderbewerten?
  • Wie soll man theologisch legitim dem angeblichen „Recht auf Kinder“ und der damit verbundenen Einführung von Leihmutterschaften (sprich: der Ausbeutung des weiblichen Körpers durch gut betuchte Partner) entgegentreten?

Eine Kirche, die die Ehe neu definiert, beraubt sich bei den darauf folgenden ethischen Fragen aller vernünftigen und theologisch substanziellen Argumente.

Lernen aus der Kirchengeschichte
6. Während des Kirchenkampfes unter der NS-Herrschaft hat die Württembergische Landeskirche durch ihr Festhalten am reformatorischen Bekenntnis und an klaren Prinzipien manche fatale Entscheidung, die andere protestantische Landeskirchen trafen, nicht mitgemacht. Gerade die Kirchengeschichte des 20. Jh.s zeigt, wie fatal die Anpassung an zeitgeschichtlich hochemotionale Trends sein kann. Hier gilt es, aus der Geschichte zu lernen und als Landeskirche intakt zu bleiben.

Toleranz und gleichgeschlechtliche Partnerschaften
7. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Kirche, für Religions-, Gewissens- und Meinungsfreiheit aller Menschen einzutreten und dafür, dass niemand wegen seines Lebensstils diskriminiert wird. Menschen, die sich verbindlich auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften verpflichten, sind durch die Kirche in ihrer freien Lebenswahl zu achten; diese Struktur muss aber kirchlich nicht als Ehe aufgewertet und per „Gleichstellung“ noch geadelt werden.
Es ist Aufgabe eines jeden Christen, sich dafür einzusetzen, dass kein Mensch als Person aufgrund seiner sexuellen Orientierung ausgegrenzt oder verfolgt wird. Christen, die gleichgeschlechtlich orientiert sind, haben einen Platz in christlichen Gemeinden und sind vollwertige Mitglieder der Kirche. Auf sie zuzugehen, sie in Gemeinden zu integrieren und sie auf ihrem Weg zu begleiten, entspricht christlicher und pastoraler Grundüberzeugung.

Die obige Überlegungen zeigen, dass eine Neu-Definition der Ehe theologisch nicht zu rechtfertigen, sondern nur irreführend und überflüssig ist.

[i] Genesis 1,27f.  und 2,24.
[ii] EKD (Hg.). 1996. Mit Spannungen leben. Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Thema „Homosexualität und Kirche“, EKD-Text Nr. 57. Hannover: EKD.

24. Oktober 2016

Kretschmanns Abstecher in die Realität

Der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der Baden-Württemberg zum „Vorreiter für Offenheit und Vielfalt“ machen will, und in den Bundesrat eine Initiative zur „Ehe für alle“ eingebracht hatte, sorgte Anfang Oktober 2016 zum wiederholten Mal für Kopfschütteln in seiner eigenen Partei. In einem inzwischen viel zitierten Beitrag für DIE ZEIT äußerte er: „So ist und bleibt die klassische Ehe die bevorzugte Lebensform der meisten Menschen – und das ist auch gut so.“ [Weiterlesen…]

18. Oktober 2016

Mogelpackung Sexualkunde

Die Interessensvertreter homosexueller Lebensweisen verkünden neuerdings eine Serviceleistung von „allgemeinem“  Interesse:  Es ist die „Sexualpädagogik der Vielfalt“,  die das schaffen soll, was der Aufklärungsunterricht herkömmlicher Art in den Schulen nicht geschafft hat, nämlich die Prävention gegen Aids, Homophobie und sexuelle Übergriffen zu sichern. [Weiterlesen…]

14. September 2016

Mitbestimmen – mitgestalten – Mitreden: Elternrechte wahrnehmen!

Zum Beginn des neuen Schuljahres in Baden-Württemberg

Am 12.09. beginnt das neue Schuljahr. Als Verein Zukunft-Verantwortung-Lernen e.V. ist es uns ein Herzensanliegen sie als Eltern, die Kinder an baden-württembergischen Schulen haben, auf ihr Wahl- und Mitbestimmungsrecht als Eltern aufmerksam zu machen.

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10. Mai 2016

Zum Streit um den Bildungsplan: Was wurde erreicht? – ein Blick zurück

Nach der Verabschiedung des Bildungsplans war in den Kommentaren öfters zu hören, dass der Bildungsplan ausgewogen wäre und dass die Kritik an der „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ an den Haaren herbeigezogen worden wäre. Gibt das die Entwicklung der letzten zwei Jahre wieder? Wohl kaum. [Weiterlesen…]

9. Mai 2016

Warum der Bildungsplan nur noch verklemmt über Sexualität redet

Anfang April wurde der Bildungsplan 2016 für die allgemein bildenden Schulen Baden-Württembergs freigegeben. Dieser regelt, was in den nächsten zehn Jahren an den Schulen gelernt, gelehrt, und welche Kompetenzen erworben werden sollen. Erfreulich ist in der Einführung zum Bildungsplan der klare Bezug zur Landesverfassung und dem Beutelsbacher Konsens. [Weiterlesen…]

12. März 2016

Landtagswahlen in Zeiten der Verunsicherung

In den letzten Tagen häufen sich die Anfragen an ZVL, was man denn bei der kommenden Landtagswahl wählen solle. Solch direkte Anfragen überraschen dann doch. [Weiterlesen…]

11. März 2016

Unterzeichnung des Bildungsplans verschoben

Laut Zeitungsbericht der Schwäbischen Zeitung wird Kultusminister Stoch nicht vor der Landtagswahl am 13.03.2016 in Baden-Württemberg den Bildungsplan unterzeichnen. [Weiterlesen…]

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Darum geht´s: Video zur Bildungsplan-Debatte

Hier ist es - unser Video zur aktuellen Bildungsplan-Debatte! In knapp drei Minuten wird darin das Anliegen der Petition erklärt. Wir haben … [Weiterlesen...]

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