Teil 4: Problematische Begrifflichkeiten und Konzepte
Im vierten Teil der Analyse der Anhörungsfassung des Bildungsplans gehen wir auf die problematischen Begrifflichkeiten und Konzepte der Leitperspektive Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV) ein.(1) Hier haben Sie die gesamte Analyse als PDF. Vier der folgenden sechs Punkte sind die Konkretisierungen der Leitperspektive:
- geschlechtergerecht, genderbewusst und gendersensibel
- Personale Vielfalt
- Antidiskriminierung
- Sexuelle Identität
- Formen von Vorurteilen, Stereotypen, Klischees
- Akzeptanz anderer Lebensformen und Minderheitenschutz
1. geschlechtergerecht, genderbewusst und gendersensibel
Über Instrumente wie den Aktions- und Bildungsplan arbeitet die grün-rote Landesregierung daran, den Rahmen unseres Redens, Denkens und des Handelns zu prägen. Das zeigt sich daran, wie sie plant, Sprachveränderungen einzuführen. Sie folgt darin den Vordenkern des Dekonstruktivismus, Michel Foucault und Judith Butler. Der Französische Philosoph Michel Foucault legte dar, dass Sprache nicht nur beschreibt, sondern auch festlegt was als Wahrheit gilt. Ordnungen seien Produkte von Interessen und der Ausübung von Herrschaft durch Exklusion. Die Ordnung der Dinge sowie die Kategorien des Denkens seien lediglich konstruiert, d.h. sprachlich erzeugt. Einen Schritt weiter ging die amerikanische Literaturwissenschaftlerin Judith Butler, die meinte, dass körperliche Gestalt nicht durch eine vorgängige Materialität bestimmt wird, sondern durch Diskurse und performative Akte. Die Kategorien weiblich und männlich seien keine natürlichen Größen. Ein Kind würde erst durch wiederholte Sprechakte zu dem, was es ist, wenn man ihm sagt: „Du bist ein Mädchen.“(2) „Bislang scheinbar harmlose Vorstellungen von Normalität waren nichts anderes als Machtinstrumente zu Exklusion des »Anderen«, von Rasse, Frauen, Homosexuellen, Irren und sonstigen Minderheiten.“(3)
Die dekonstruktivistische Stoßrichtung ist in der Anhörungsfassung des Bildungsplans am stärksten im Fach Deutsch ausgeprägt. Diesem Duktus folgend heißt es in den Leitgedanken zum Kompetenzerwerb: „Die Kenntnis und Einhaltung kommunikativer Regeln ermöglicht situativ angemessenes Sprechen unter Berücksichtigung eines geschlechtersensiblen Sprachgebrauchs und strebt prinzipiell ein symmetrisches Kommunikationsverhalten an.“(4) Es geht bei der geschlechtergerechten Sprache nicht nur darum, dass im Bildungsplan durchgängig die weibliche Form neben der männlichen verwendet wird. Es geht um den Unterricht als Ganzen! In den prozessbezogenen Kompetenzen des Sprechens und Zuhörens im Fach Deutsch heißt es: „Grundsätzlich sind [die Schülerinnen und Schüler] bemüht, eine wertschätzende und geschlechtersensible Sprache zu verwenden.“(5) Auch im Hinblick auf das Lesen sollen die Schülerinnen und Schüler „sich mit der Darstellung von Lebensentwürfen und Lebenswirklichkeiten in Texten auseinandersetzen [können] (z.B. mit unterschiedlichen kulturellen, historischen, religiösen Hintergründen oder unterschiedlichen geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen).“(6)
Was ist Geschlechtergerechtigkeit? Diese Frage wird nirgendwo beantwortet.
- Ist sie ein Zustand der Gleichheit, bestimmter quantitativer Beziehungen?
- Ist sie ein Zustand freier Entscheidungsmöglichkeiten?
- Wer bestimmt, was gerecht und sensibel im Gender-Deutsch ist, und was nicht?
- Wie soll die gendergerechte Sprache im Fremdsprachenunterricht aussehen?
Geht es um die schlichte geschlechtliche Wahrnehmung von Schülerinnen und Schülern ohne ideologisch-dekonstruktivistischen Ballast? Dann bietet sich als alternativer Begriff geschlechtsspezifische Aspekte an, wie er in der Leitperspektive Berufsorientierung für das Fach Ethik verwendet wird.(7)
Es stellt sich wieder die Frage, was gilt. „Hier offenbart sich das Problem des Dekonstruktivismus: sein erkenntnistheoretischer Selbstwiderspruch. Wenn alle Vorstellungen diskursabhängige Konstrukte sind, trifft dies logischerweise auch auf die eigenen Positionen und Vorstellungen zu.“(8)
2. Personale Vielfalt
Die erste Konkretisierung der Leitperspektive BTV wird durch das Begriffspaar Personale und gesellschaftliche Vielfalt vorgenommen. Personale Vielfalt ist eine Begriffsschöpfung, die vorwiegend in der Diversity-Management Literatur verwendet wird und das Zusammenspiel der Vielfalt an Personen in einer Unternehmensstruktur beschreibt. Genauer definiert wird der Begriff kaum, auch nicht im Hinblick auf das, was er eigentlich am ehesten meint, nämlich soziale oder gesellschaftliche Vielfalt. „Das Konzept strebt eine positive Wendung von ‚Anders sein’ an. Zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorhandene Unterschiede aufgrund persönlicher Merkmale sollen nicht mehr Anlass für Ungleichbehandlungen bieten oder als Mittel der Hierarchisierung dienen. Unterschiedlichkeit soll durch eine Umkehrung zur Wertschätzung der vorhandenen personalen Vielfalt führen.“(9) Im Kontext der Gender-Studies ist der Begriff eine Metapher für Androgynie.(10) Androgynie, eine Wortschöpfung aus den altgriechischen Begriffen für Mann und Frau betont, dass männliche und weibliche Merkmale vereinigt werden. Es geht bei der Metapher um „die Aufhebung fixierter binärer Geschlechtergrenzen“ und „den Prozess, infolgedessen unsere Vorstellungen (Bilder) von Weiblichkeit und Männlichkeit mehr und mehr an Kontur verlieren.“(11)
Der Begriff ist letztlich ein performativer Selbstwiderspruch, da Person, nach Boethius „die unteilbare Substanz eines vernünftigen Wesens ist.“ Person ist etwas „das trotz seiner Vielheit der Teile eine reale, eigenartige und eigenwertige Einheit bildet und als solche trotz der Vielheit der Teilfunktionen eine einheitliche zielstrebige Selbsttätigkeit vollbringt.“(12)
3. Antidiskriminierung
Es ist kein Zufall, dass die Leitperspektive BTV nicht mehr durch den Begriff der Menschenrechte konkretisiert wird. Hier zeigt sich der Paradigmenwechsel im Denken der grün-roten Landesregierung deutlich, dass die Grundlagen ihres Handelns heute der Kampf gegen Diskriminierung ist. Die Nichtbenennung der Menschenrechte in den Konkretisierungen zeigt, dass Menschenrechte für den Bildungsplan kaum Relevanz besitzen; sie dienen nur als einleitender Feigenblatt-Begriff. Wie aus einer anderen Zeit presst sich der Satz in die Verweisstruktur der Leitperspektiven: „Grundlagen sind die Menschenwürde, das christliche Menschenbild sowie die staatliche Verfassung mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie.“(13) Neben der Menschenwürde kommen auch das christliche Menschenbild und die in Art. 6 des GG formulierten Abwehrrechte unter den dekonstruktivistischen Beschuss.
Antidiskriminierung soll Benachteiligungen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung beseitigen. Hier folgt die Landesregierung dem Grundsatz, der schon in dem EU Vertrag von Lissabon von 2007 grundgelegt wurde. Es geht nicht mehr um eine Gleichheit vor dem Recht, sondern um den Grundsatz der Gleichheit durch das Recht.(14) Es ist nicht übertrieben, wenn man sagt, dass der Bildungsplan ein Instrument ist, um Gleichheit durchzusetzen. Der Begriff, der vor Antidiskriminierung in der Konkretisierung der Leitperspektive steht, ist die Inklusion. Auch dieser Begriff zielt auf Gleichheit. „Die Pädagogik der Inklusion will (…) genetische und soziale Ungleichheiten dadurch korrigieren, dass alle Kinder eine Schule besuchen. Leistungskonkurrenz wird eingeschränkt, während vielfältige Lebens- und Lernweisen als Pluralität wertgeschätzt werden und die ausgleichende Bevorzugung von benachteiligten Gruppen und Individuen für eine individuenadressierte Schicksalskorrektur sorgt. Sie verfolgt ein egalitäres Gerechtigkeitsideal mit Blick auf Ergebnis und Verteilung.“(15)
4. Sexuelle Identität
Das Konzept der sexuellen Identität bezieht sich auf die Faktoren Geschlecht, sexuelle Orientierung, Generativität und sexuelle Lebensweise, die gesellschaftlich und psychodynamisch eng miteinander verbunden sind. Uwe Sielert, einer der Vordenker der Sexualpädagogik der Vielfalt, schreibt in einem seiner programmatischen Aufsätze: „Dekonstruktives Denken hat uns gelehrt, dass es nicht reicht, diskriminierten Identitäten (Jugendlichen, Frauen, behinderten, alten Menschen…) die Veröffentlichung und Durchsetzung ihrer legitimen Interessen zu ermöglichen. (…) Es geht nicht nur darum, für die Gleichberechtigung vorhandener Identitäten und Lebensweisen zu arbeiten, sondern für die potentielle Vielfalt der Lebensweisen, die auch zwischen den polaren Identitätsangeboten existieren. Vielfalt meint eine Perspektive auf das Thema, welche die Struktur von Norm und Abweichung, von Allgemeinem und Besonderem zu Gunsten einer gleichwertigen Vielfalt verschiebt.“(16)
Das baden-württembergische Kultusministerium hat mit den Leitprinzipien die Diskussion um die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ eröffnet. Wissentlich oder unwissentlich hat das Kultusministerium sich diese Agenda Sielerts und seiner Mitkämpfer zu Eigen gemacht. Ohne jegliche wissenschaftliche Grundlegung, dafür beseelt, verschiedenen engagierten Lobby-Interessen entgegenzukommen, ist die Ausarbeitung des Bildungsplans zum Schlachtfeld kulturkämpferischer Aktivisten geworden. Die enge Verbindung von Antidiskriminierung und dem Konzept der sexuellen Identität und der sexuellen Orientierungen ist offensichtlich. Im Fach Biologie sollen die Schülerinnen und Schüler „(6) unterschiedliche Formen der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität wertfrei beschreiben“(17) Der Begriff wertfrei geht nicht konform mit der grundsätzlichen Werteorientierung des Grundgesetzes, das in der Verweisstruktur der Leitperspektiven formuliert wurde. An Stelle einer wertfreie Beurteilung, wäre eine Formulierung wie „nicht verurteilend“ angemessen.
Die enge Verbindung von Antidiskriminierung und dem Konzept der sexuellen Identität und der sexuellen Orientierungen ist offensichtlich. Was bis heute von Seiten des Kultusministeriums fehlt, ist ein gängiges Konzept, wie Sexualität entsteht. In den Kompetenzbeschreibungen wird einmal von geschlechtlicher Identität(18) ein anders mal von sexueller Identität(19) gesprochen. Der dekonstruktivistische Ansatz hinter dem Konzept sexuelle Identität wird nirgendwo offen gelegt, geschweige denn reflektiert.
5. Formen von Vorurteilen, Stereotypen, Klischees
Eine der häufigsten Nennungen der Leitperspektive BTV sind Formen von Vorurteilen, Stereotypen, Klischees zu hinterfragen. Die Formulierung ist auf den ersten Blick einleuchtend und nachvollziehbar: Wer Vorurteile hat, soll diese Haltung kritisch hinterfragen; wer stereotype Vorstellungen, also kognitive Zuordnungen von anderen Kulturen, Religionen oder vom anderen Geschlecht hat, ist gut bedient, diese zu überdenken; wer klischeehaften Vorstellungen anhängt, übernimmt unbedacht Rede- und Denkschemata seiner Umgebung. Der entscheidende Punkt ist, in welchem Zusammenhang diese angewandt werden. Die Formulierung über die Formen von Vorurteilen, Stereotypen, Klischees bezieht sich genau auf das, was in dem Einführungstext zu den Leitperspektive BTV als Grundlage formuliert wird: „das christliche Menschenbild sowie die staatliche Verfassung mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie.“ Dies sind die Vorurteile, Stereotypen und Klischees, die es zu dekonstruieren gilt. Beispielhaft sind die Kompetenzformulierungen für die Grundschule im Fach Sachunterricht: Schülerinnen und Schüler können „Geschlechterzuschreibungen und Klischees in Alltag und Medien hinterfragen“(20) sowie in der Sekundarstufe I im Fach Alltagskultur, Ernährung, Soziales: Schülerinnen und Schüler können „ (4) Rollenbilder und die damit verbundene Arbeitsteilung erörtern und, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, ein genderbewusstes Haushaltsmanagement entwickeln (…)“(21)
6. Akzeptanz anderer Lebensformen und Minderheitenschutz
Die Problematik der Akzeptanz anderer Lebensformen wurde in einem vorangegangenen Post über den Begriff Akzeptanz ausführlich erklärt. Akzeptanz anderer Lebensformen kann auch als Entsprechung des Konzeptes der Personalen Vielfalt gesehen werden.
Das Konzept des Minderheitenschutzes zeigt einen Wandel in der Rechtsauffassung, der schon unter 3. Antidiskriminierung aufgezeigt wurde und jetzt im kommenden Bildungsplan unterstrichen werden soll. Der Bildungsplan 2004 für die Realschule beschreibt klar, dass die Schülerinnen und Schüler erfassen können, „dass die Rechtsordnung in unserem Staat das Zusammenleben freier Menschen ermöglicht und Freiheit nur einem Raum anerkannter und geschützter Rechte existieren kann.“(22) Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht das Zusammenleben in Freiheit. In der Kompetenzformulierung für das Fach Gemeinschaftskunde der Sekundarstufe I und des Gymnasiums heißt es: „(3) die Ausgestaltung des Minderheitenschutzes erläutern (unter anderem Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Menschen mit unterschiedlicher geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung).“(23) Der Minderheitenschutz ist kein spezifischer Begriff des Grundgesetzes, sondern kommt aus dem Bereich des Völkerrechts. Es ist unklar, warum Begriffe, die in unsrer Rechtsordnung fremd sind thematisiert werden sollen, außer dass es sich um politische Wünsche handelt, die real noch nicht existieren und in den Bildungsplänen schon vorweg genommen werden sollen. In einer Zeit, in der in Deutschland de facto der Multikulturalismus zur Norm, wenn nicht sogar zur Leitkultur geworden ist, stellt sich die Frage: Wer ist denn in einer Gesellschaft der Vielfalt schon eine Minderheit, bzw. wer eigentlich noch keine? Wer soll geschützt werden? Gilt der Schutz nicht allen Individuen einer Gesellschaft? Der Historiker Andreas Rödder zeigt auf, dass jeder Form von Inklusion eine neue Art von Exklusion als logischer Schatten folgt. Dies wird in der diskursiven Marginalisierung der traditionellen Familienform besonders deutlich. In der Verschiebung von Gleichberechtigung zu Gleichstellung kommt ein grundlegender Wandel des Freiheitsverständnisses zum Vorschein.(24)
Folgerung
Fasst man die oben dargelegten Ausführungen zusammen, bestätigt sich, dass in der Anhörungsfassung des Bildungsplans die drei zentralen Grundlagen der Leitperspektive BTV, die Menschenwürde, das christliche Menschenbild und das Grundrecht nach Art. 6 GG, weder weiterentwickelt wurden, noch Widerhall in den Konkretisierungen finden. Die Begriffe werden vielmehr zum Spielfeld dekonstruktivistischer Aktivitäten. Im Mittelpunkt der Leitperspektive stehen u.a. der Kampf um Antidiskriminierung, Wertschätzung von personaler und gesellschaftlicher Vielfalt, der Akzeptanz anderer (sexueller) Lebensformen und des Minderheitenschutzes.
Zum ersten Teil der Analyse über die (Sexual-)Pädagogik der Vielfalt finden sie hier, zum zweiten über die gendergerechte Sprache hier und den letzten über Akzeptanz von Vielfalt hier. Zum Rückmeldeformular des Kultusministeriums geht es hier.
Quellen:
(1) Schwerpunkt liegt beim gemeinsamen Bildungsplan der Sekundarstufe I, also für Haupt-, Werkreal-, Gemeinschafts-, und Realschulen. Einzelne Stichproben haben wir aus dem Bildungsplan der Grundschule und den Gymnasiums vorgenommen. Den Bildungsplan der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) haben wir nicht unter die Lupe genommen.
(2) Rödder, Andreas. 21.0. Eine kurze Geschichte der Gegenwart. München: C.H. Beck, S. 105.
(3) Rödder 2015:107.
(4) Anhörungsfassung des Bildungsplans: Deutsch Sek. I, S. 7.
(5) Anhörungsfassung des Bildungsplans: Deutsch Sek. I, S. 12.
(6) Anhörungsfassung des Bildungsplans: Deutsch Sek. I, S. 16.
(7) Anhörungsfassung des Bildungsplans: Ethik Sek. I, S. 19.
(8) Rödder 2015:107.
(9) Merx, Andreas. o.J. Einführung in Diversity-Konzepte, in: http://www.pro-diversity.de/downloads/Diversity-Einfuehrung.pdf (17.10.2015).
(10) Bock, Ulla. 2008. Androgynie: Von Einheit und Vollkommenheit zu Vielfalt und Differenz, in: Becker, Ruth/ Kortendiek, Beate (Hg.). 2008. Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 103.
(11) Bock 2008:103.
(12) Art. Person, in: Hoffmeister, Johannes. 1955. Wörterbuch der Philosophischen Begriffe. Hamburg: Felix Meiner, S: 457.
(13) http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/Startseite/Informationen/Leitperspektiven
(14) Rödder 2015:122.
(15) Rödder 2015:123.
(16) Sielert, Uwe. 2001. Gender Mainstreaming im Kontext einer Sexualpädagogik der Vielfalt, in: BZgA-Forum 4-2001, S. 22-23.
(17) Anhörungsfassung des Bildungsplans: Biologie Sek. I, S. 20.
(18) Anhörungsfassung des Bildungsplans: Biologie Sek. I, S. 4; 20.
(19) Anhörungsfassung des Bildungsplans: Ethik Sek. I, S. 11; 17; 19, 32.
(20) Anhörungsfassung des Bildungsplans: Sachunterricht Grundschule, S. 36.
(21) Anhörungsfassung des Bildungsplans: Alltagskultur, Ernährung, Soziales Sek. I, S. 40.
(22) Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. 2004. Bildungsplan für die Realschule. Stuttgart: MKJS BW, S. 123.
(23) Anhörungsfassung des Bildungsplans: Gemeinschaftskunde Sek. I, S. 25 und Gymnasium, S. 19.
(24) Rödder 2015:389.
Glossar
BTV | Leitperspektive Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt |
GG | Grundgesetz |
LSBTTIQ | lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, transsexuell, intersexuell, queer |