Petition zum Bildungsplan 2015

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14. September 2015

Checkliste zur Anhörungsfassung des Bildungsplans 2016

Heute hat das baden-württembergische Kultusministerium die lang angekündigte Anhörungsfassung des Bildungsplans 2016 veröffentlicht. Die Monate sind vorüber, in denen der Bildungsplan verschoben wurde und fleißig spekuliert wurde, was wohl endgültig schwarz auf weiß steht.

Die Petitionsinitiative „Zukunft – Verantwortung – Lernen e.V.“ möchte allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern neun Punkte zur Hand geben, um den Bildungsplan vom Hintergrund des Streits um die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ auf seine verfassungsrechtliche, pädagogische und demokratische Tauglichkeit hin zu überprüfen. Bis 30.10.2015 geht die Anhörungsphase, während der jeder hier zu dem Dokument Stellung nehmen und Vorschläge machen kann. Wir ermutigen sie nach ihrer Analyse sich an der Anhörungsphase zu beteiligen und auf die Entscheidungsträger zuzugehen und sie mit ihrem Anliegen zu konfrontieren. In den nächsten Tagen und Wochen werden wir weitere Informationen und Einschätzungen auf www.bildungsplan2015.de veröffentlichen.

1. Checkpunkt: Gesinnungslehrplan oder Bildungsplan
Nach den Vorwürfen, die Lernzielformulierungen des neuen Bildungsplans enthielten die Überprüfung von Empfindungen und Einstellungen (FAZ vom 23.01.2014), ist die zentrale Frage: Werden etwa auch die Handlungsbereitschaft, Einstellungen oder Haltungen geprüft?

2. Checkpunkt: Beachtung des Beutelsbacher Konsenses
Die Grundlage für (politische) Bildung in Deutschland ist das Grundgesetz, die Landesverfassung und die pädagogischen Grundüberzeugungen, die im Beutelsbacher Konsens formuliert wurden. Die zweite Frage lautet daher: Wird eine Atmosphäre in der Wertebildung ermöglicht, in der das Überwältigungs- und Indoktrinierungsverbot verletzt werden?

3. Checkpunkt: Deutliche Unterscheidung von Toleranz und Akzeptanz
Die erste Fassung der „Leitprinzipien“ wurde von dem Hohenheimer Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Palm als verfassungswidrig eingestuft, da diese die Unterscheidung von Toleranz und Akzeptanz nicht wahrten. Darum die dritte Frage: Wird die Unterscheidung von Toleranz und Akzeptanz gewahrt und somit auch die Unterscheidung von öffentlicher und privater Sphäre?

4. Checkpunkt: Schülerorientierung
Die vierte Frage nimmt die dritte Grundüberzeugung des Beutelsbacher Konsenses auf: die Schülerorientierung. Zu überprüfen ist: Findet die thematische Auseinandersetzung um die sexuelle Vielfalt didaktisch in einer Weise statt, die dem Alter- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler entspricht?

5. Checkpunkt: Fachdidaktische Orientierung
Eine grundlegende Forderung der Bildungsplan-Petition stellt die Rückbindung der schulischen Pädagogik an eine wissenschaftlich orientierte Fachdidaktik dar. Ideologische Theoriekonstrukte und Aktionsbestrebungen dürfen dieser nicht leitend vorstehen. Die fünfte Frage lautet also: Wird die Thematisierung von  Sexualität, der eigenen Geschlechtlichkeit und der sexuellen Orientierung unter fachdidaktischer Perspektive behandelt?

6. Checkpunkt: Sexualpädagogik der Vielfalt
Einer der zentralen Streitpunkte in der Erstellung des Bildungsplans ist die Frage, auf welcher Grundlage das Konzept der „Akzeptanz von Vielfalt“ aufbaut. Die sechste Frage lautet somit: Welche Rolle spielen dekonstruktivistische und neoemanzipatorische Ansätze der Sexualpädagogik im Bildungsplan, in den Vorgaben für die Schulbücher und im Schulgesetz?

7. Checkpunkt: Zutrittsmöglichkeiten für Lobbygruppen
Der Aktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“ hat das LSBTTIQ-Netzwerk Baden-Württemberg für die nächsten zwei Jahre mit dem stattlichen Betrag von ca. 1. Mio. Euro alimentiert. Ein großer Teil dürfte in den Aufbau von Aktionsgruppen fließen, die als „Sexperten“ an die Schulen strömen sollen. Die siebte Frage lautet: Welche Zugangsmöglichkeiten erhalten welche Lobby-Gruppen in den Schulen? Wie ist eine inhaltliche und formale Kontrolle/Aufsicht im Unterricht und in der Schule gewährleistet?

8. Checkpunkt: Kritik möglich?
„Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen“ lautet das zweite Prinzip des Beutelsbacher Konsens. Die achte Frage lautet: Lässt der Bildungsplan Raum zur Kritik an Gender- Diversity- und Queertheorien? Werden alternative Konzepte gleichfalls behandelt?

9. Checkpunkt: Stellenwert der Erziehung zur Toleranz
Die abschließende Frage lautet: Wird über die ausdrückliche Querschnittaufgabe „Erziehung zur Toleranz“ auch explizit und begrifflich präzise in einem Fach reflektiert (z. B. in Gemeinschaftskunde, im Religions-,  Ethik- und Deutschunterricht) oder wird das Thema allein unterschwellig im Zusammenhang verschiedener Fächer behandelt?

Weiterführende Literatur
Kunze, Axel. 2015. Bildungsplanreform in Baden-Württemberg – ein Beispiel für die problematischen Folgen der Umstellung auf kompetenzorientierte Lehrpläne. Vortrag im Rahmen des Junglehrerseminars des Verbandes Bildung und Erziehung am 21. März 2015 in Pforzheim.

Stängle, Gabriel. 2015. Gender, Diversity und die Frage von Toleranz und Anerkennung in der Schule, in: Glaube + Erziehung 67 Jg. 5/2015, S. 4-7.

Stängle, Gabriel. 2015. Vielfaltsgepinsel – wie der Bildungsplan 2016 Toleranz verordnen will, in: OJC-Salzkorn 3/2015, S. 126-129.

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