Petition zum Bildungsplan 2015

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8. März 2014

Gegenpetition endet auf openPetition

Screenshot GegenpetitionAuf openPetition ist die „Gegenpetition zu kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ zu Ende gegangen, die ganz stark anfing und genauso stark an Dynamik verlor. Zusammen mit der „Vielfalt gewinnt“ Kampagne von campact.de hatte die Gegenpetition ein merkwürdiges „Wer bekommt mehr Stimmen“-Wettrennen inszeniert, das eine Debatte über den Sinn und Unsinn von Online-Petitionen auslöste.

Die „Gegenpetition zu kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ verfehlte von Anfang an ihr Ziel. Sie enthält keine Argumente, ihr fehlen sowohl Begründungen wie Belege. Der Petent bringt darin seine Unzufriedenheit mit einer Aussage im Begründungsteil von  „Zukunft – Verantwortung – Lernen“ zum Ausdruck. Ausgangspunkt der Gegenpetition zeigt keinerlei Bezug zu den „Leitprinzipien“ des Bildungsplans 2015. Nirgendwo wird in „Zukunft –Verantwortung – Lernen“ behauptet Homo-, Bisexuelle, Transgender, Trans- und Intersexuelle wären etwas Abnormales.

  • Zur inhaltlichen Kritik der Gegenpetition: Die Aussage die wir von der Landesregierung geklärt haben wollen, ist wie die Ergebnisse des Forschungsstandes zur homosexuellen Lebensweise mit der Gesundheitserziehung konform gehen sollen. Der Petent und seine Unterstützer hätten lediglich das  „Epidemiologische Bulletin 21/2011“ des Robert-Koch-Instituts lesen brauchen. Das Unbehagen mit einer für ihn unangenehmen Feststellung hätte er so nicht mit einer Gegenpetition kompensieren müssen.
  • Zum Umgang mit Gegenpetitionen bei openPetition: Eine Gegenpetition zu einer bestehenden Petition auf dem Online-Portal openPetition zu starten, war bis zum Erscheinen der Gegenpetition nicht möglich. Nachdem die Betreiber von openPetition auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurden, wurde etwa nicht wie im Falle unserer Petition diese wegen angeblichem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vom Netz genommen. Nein, es wurden über Nacht die Nutzungsbedingungen geändert. Vom Gedanken der Transparenz, der openPetition so wichtig war, ist nichts mehr wahrzunehmen.
  • Warum die Gegenpetition keine Petition ist: Die Gegenpetition erfüllt die Kriterien einer Petition nicht. Das Petitionsrecht sieht vor, dass eine Bittschrift an das Parlament oder die Behörde gerichtet werden kann, wenn eine Benachteiligung im Verwaltungsablauf oder eine individuell erfahrenes Unrecht, wie bei einer Behörden- oder Regierungsentscheidung vorliegt. Die Gegenpetition macht jedoch nichts Weiteres, als dem Regierungshandeln seine Unterstützung auszudrücken. Man darf also gespannt sein, ob diese „Petition“ überhaupt den Weg in den Landtag schafft.
  • Warum Diffamierungskampagnen keine Petitionen sind:  Die „Vielfalt gewinnt“ Kampagne von campact.de fehlt wie der Gegenpetition jegliches Argument oder eine Begründung. Die Kampagne, die gar nicht den Anspruch einer Petition darstellt, als solche aber in vielen Medien kolportiert wird, stellt die unterste Stufe einer Diffamierungsspirale dar, in der eine Begründung durch „homophob“ ersetzt wird. „Demokratie in Aktion“ sieht so nicht aus.
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